Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf den Punkt gebracht - Modul 4: Arbeitszeiterfassung und flexible Arbeitszeitmodelle

GWEPEA424A-4

Schwerpunkte:

·     Aufzeichnungspflicht nach § 16 Abs. 2 S. 1 ArbZG

·     Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14.5.2019 und BAG-Beschluss vom 13.9.2022

·     Geplante Neuregelung der Arbeitszeiterfassung

·     Auswirkungen auf flexible Arbeitszeitmodelle, insbesondere die Vertrauensarbeitszeit

 

Zielgruppe

Führungskräfte mit Personalverantwortung, Mitarbeiter von Personal-, Rechts- und Compliance-Abteilungen, Unternehmensjuristen, Personalvertretungen

Ziel

§ 16 Abs. 2 S. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet den Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 S. 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Seit dem sog. Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14.5.2019 und dem daraufhin ergangenen BAG-Beschluss vom 13.9.2022 bestehen jedoch gravierende Zweifel, ob die deutsche Vorschrift mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Eine Neuregelung der Arbeitszeiterfassung befindet sich daher bereits in Planung. Für die Arbeitgeber herrscht derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit. Ob und inwieweit etwa flexible Arbeitszeitmodelle, insbesondere die Vertrauensarbeitszeit, noch zulässig sind, ist unklar. Ziel von Modul 4 aus der Reihe „Das Arbeitszeitgesetz im Überblick“ ist es, den Teilnehmern die Auswirkungen der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die Arbeitszeiterfassungspflicht und flexible Arbeitszeitgestaltungen zu erläutern. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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  • 10.11.2025

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Preis

95,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Vanessa Arends-Dohrmann photo

    Vanessa Arends-Dohrmann

    Frau Vanessa Arends-Dohrmann, LL.M. ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Peter Krebs an der Universität Siegen. Sie hat "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht" studiert und promoviert derzeit im Arbeitszeitrecht. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Arbeitsrecht, Compliance und Datenschutz. Im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit führt sie regelmäßig Lehrveranstaltungen durch und veröffentlicht Beiträge zu aktuellen Themen in Fachzeitschriften. Darüber hinaus ist sie TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte und TÜV-Datenschutzauditorin.

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