Top aktuell!! Die neue EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, AI Act). Was Sie jetzt wissen müssen

Schwerpunkte:

·     Ziele und Anwendungsbereich der KI-VO

·     Übersicht über die wichtigsten Definitionen

·     Risikobasierte Regelungen

·     Regelungen für generative KI

·     Haftung bei der Verwendung von KI

·     Bußgelder und deren Vermeidung

·     Zeitschiene

 

Zielgruppe

IT-Verantwortliche, Juristen, Führungskräfte und Mitarbeiter von Personalabteilungen, Compliance-Beauftragte, Datenschutzbeauftragte, Personalvertretungen.

Ziel

Das EU-Parlament hat grünes Licht für schärfere KI-Regeln in der Europäischen Union gegeben. Die Parlamentarier stimmten am 13.3.2024 in Straßburg mehrheitlich für das AI-Act-Gesetz. Dies kann nun in Kraft treten. Es regelt, wofür KI in der EU verwendet werden darf und unter welchen Bedingungen. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) stärker zu regulieren, um Innovationen zu fördern, das Vertrauen in KI zu stärken und den Einsatz von KI-Technologien sicherzustellen, der die Grundrechte und die Sicherheit der EU-Bürgerinnen und Bürger respektiert. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem die Regelungen je nach Risikostufe der KI-Systeme variieren: Inakzeptable Risiken führen zu einem Verbot, Hochrisiko-Anwendungen unterliegen strengen Anforderungen, und Systeme mit geringem Risiko müssen bestimmte Transparenzpflichten erfüllen. Besondere Regelungen sind für generative KI, wie ChatGPT und Stable Diffusion, vorgesehen. Bevor die Verordnung in Kraft tritt, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments und einer Ratsformation erforderlich. Sie wird 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wirksam, mit einigen Vorschriften, die bereits früher Anwendung finden. Die Bundesregierung strebt eine bürokratiearme und innovationsfreundliche Umsetzung an, in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission. Dieses Seminar bietet den Teilnehmern eine detaillierte Vorstellung und tiefgehende Analyse der wichtigsten Regelungen der KI-Verordnung, ihres Anwendungsbereichs und ihrer Auswirkungen. Ziel unseres Seminars ist es, ein klares Verständnis der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln, die KI-Technologien auf europäischer Ebene regeln. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 26.09.2024

    (10:00

    -

    11:30)

    (Online)

  • 05.05.2025

    (10:00

    -

    11:30)

    (Online)

  • 10.12.2025

    (13:00

    -

    14:30)

    (Online)

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Preis

145,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Dr. Inka Knappertsbusch photo

    Dr. Inka Knappertsbusch

    Der Schwerpunkt von Inka Knappertsbusch liegt auf der arbeitsrechtlichen Beratung und Verhandlung im Rahmen von Restrukturierungen und Betriebsvereinbarungen, insbesondere zu IT, KI und New Work. Darüber hinaus berät sie in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Besondere Kenntnisse besitzt sie außerdem in Datenschutzfragen im Beschäftigungskontext. Sie ist Mitherausgeberin der Bücher "Arbeitswelt und KI 2030" und "Die Zukunft der Arbeit". Zu ihren Mandanten zählen internationale Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen. Inka Knappertsbusch schloss sich 2019 CMS Hasche Sigle an. Zuvor war sie drei Jahre als Anwältin in einer internationalen Kanzlei tätig. Während dieser Zeit absolvierte sie ein einjähriges Secondment in der Rechtsabteilung eines japanischen Handelshauses in London. 2023 wurde sie Counsel der Sozietät.

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