Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung in Kindertageseinrichtungen
GWEKTF078
Zielgruppe
Leitungen und Sicherheitsbeauftragte in der Kita
Ziel
Beschäftigte in Kitas, die bei ihrer Tätigkeit mit biologischen Stoffen in Berührung kommen, müssen besonders geschützt werden. Zu diesen Biostoffen gehören unter anderem Viren, Bakterien und Schimmelpilze, die beim Menschen Infektionen, Vergiftungserscheinungen oder Allergien auslösen können. Um die Gefährdungen durch Biostoffe einschätzen zu können, sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nach der Biostoffverordnung dürfen nur fachkundige Personen mit der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen durch Biostoffe betraut werden. Die Teilnehmer: innen erwerben mit der Teilnahme Grundkenntnisse für die fachkundige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 4 Abs. 1 der Biostoffverordnung. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und GIBT Colleg e. V.
Standorte
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
08.10.2025
(08:30
-12:00)
(Online)
Preis
95,00 € USt.-befreit
Referenten
Heidrun Schudak
Frau Schudak ist Umwelt- und Sicherheitsingenieurin und hat sich als Fachkraft für Arbeitssicherheit auf die Fortbildung von Personal aus Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Schulen, Freie Träger der Jugendhilfe) in Berlin spezialisiert.
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