Top aktuell. Die gesetzlichen Pflichten zur Schaffung von Meldestellen für Whistleblower in Niedersachsen. Gesetzliche Grundlagen und Umsetzungsfragen

Schwerpunkte:

·     Rechtliche Hintergründe

·     Rechtssichere Digitale und analoge Umsetzung in den Verwaltungen

·     Einrichtungspflichten in kommunalen Betrieben wie Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Eigenbetrieben und GmbHs.

·     Organisatorische, technische und personelle Anforderungen an die interne Meldestelle

·     Dokumentationspflichten

·     Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit

·     Externe Vergabe

 

Zielgruppe

Führungskräfte, Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter von Compliance-, Rechts-, Personal- und Revisionsabteilungen, Unternehmensjuristen sowie sonstige Mtarbeiter, die mit Compliance-Fragen betraut sind.

Ziel

Der Landesgesetzgeber in Hannover am 14.12.2023 die Einrichtung und den Betrieb kommunaler Meldestellen beschlossen. Damit müssen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes in den Landkreisen und Städten umgesetzt werden. Ausgangspunkt war eine EU-Richtline zum Whistleblowing. Unabhängig von gesetzlichen Pflichten scheint die Einrichtung einer rechtskonformen Meldestelle für alle Kommunen geboten. Im Webinar werden die Hintergründe und Ziele der Gesetzesänderungen erläutert und Handlungsempfehlungen für die Kommunen gegeben. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung zwischen GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 07.08.2024

    (11:00

    -

    12:30)

    (Online)

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Preis

195,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Prof. Dr. Oliver Junk photo

    Prof. Dr. Oliver Junk

    Herr Prof. Oliver Junk studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Bayreuth und promovierte 2005 zum Dr. jur.. Von 2011 bis 2021 war er Oberbürgermeister in Goslar. Seit 2022 ist er Inhaber einer Professur für Verwaltungsrecht, Schwerpunkt Kommunalrecht, an der Hochschule Harz in Halberstadt.

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