Top aktuell. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz für Kommunen und kommunale Gesellschaften in NRW. Gesetzliche Grundlagen und Umsetzungsfragen

Schwerpunkte:

·     Rechtliche Hintergründe

·     Rechtssichere Digitale und analoge Umsetzung in den Verwaltungen

·     Einrichtungspflichten in kommunalen Krankenhäusern und Betrieben wie Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Eigenbetrieben und GmbHs.

·     Organisatorische, technische und personelle Anforderungen an die interne Meldestelle

·     Dokumentationspflichten

·     Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit

·     Externe Vergabe

 

Zielgruppe

Führungskräfte, Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter von Compliance-, Rechts-, Personal- und Revisionsabteilungen, Unternehmensjuristen sowie sonstige Mtarbeiter, die mit Compliance-Fragen betraut sind.

Ziel

Im Dezember 2023 hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über die Einrichtung und den Betrieb kommunaler Meldestellen beschlossen. Das Gesetz betrifft alle Kommunen in NRW mit über 10.000 Einwohnern und mit mindestens 50 Beschäftigten. Damit müssen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes in den Landkreisen und Städten umgesetzt werden. Ausgangspunkt war eine EU-Richtline zum Whistleblowing. Unabhängig von gesetzlichen Pflichten scheint die Einrichtung einer rechtskonformen Meldestelle für alle Kommunen geboten. Im Webinar werden die Hintergründe und Ziele der Gesetzesänderungen erläutert und Handlungsempfehlungen für die Kommunen gegeben. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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    Referenten

    • Prof. Dr. Oliver Junk photo

      Prof. Dr. Oliver Junk

      Herr Prof. Oliver Junk studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Bayreuth und promovierte 2005 zum Dr. jur.. Von 2011 bis 2021 war er Oberbürgermeister in Goslar. Seit 2022 ist er Inhaber einer Professur für Verwaltungsrecht, Schwerpunkt Kommunalrecht, an der Hochschule Harz in Halberstadt.

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