Top aktuell! Die aktuellen Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes in Sachsen-Anhalt vom 16.5.2024

Schwerpunkte:

·     Durchführung von hybriden Sitzungen

·     Einwohnerantrag

·     Bürgerbegehren

·     Mitwirkungsverbot

·     Fraktionen

·     Geschäftsordnung

·     Teilnahme des Hauptverwaltungsbeamten an den Ausschüssen der Vertretung

·     Einrichtung und Betrieb interner Meldestellen zur Mitteilung von Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz

·     Haushaltsrecht

·     Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen

 

 

Zielgruppe

Verwaltungsmitarbeiter, die mit dem Kommunalrecht befasst sind (u.a. Sitzungsdienst, Hauptamt oder Kommunalaufsicht), Ratsmitglieder

Ziel

Am 31. Mai 2024 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt das „Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts“ veröffentlicht worden. Mit diesem Gesetz werden eine Vielzahl kommunalrechtlicher Regelungen angepasst. Mit dem Gesetzentwurf sollen nach dem Willen des Gesetzgebers das Kommunalrecht den aktuellen praktischen Bedürfnissen, insbesondere den digitalen Möglichkeiten angepasst sowie durch neue Handlungsspielräume für die interkommunale Zusammenarbeit und das kommunale Wirtschaftsrecht erweitert werden. So sieht der Gesetzentwurf folgende Schwerpunkte zur Modernisierung des Kommunalrechts vor: Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung, Erweiterung von Handlungsspielräumen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung des ehrenamtlichen Mandats Anpassung des Kommunalrechts an die Bedürfnisse der kommunalen Praxis, Schaffung von Rechtssicherheit Verbesserung der Rahmenbedingungen für kommunale Zusammenarbeit. In unserem Seminar werden die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen vorgestellt. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 21.08.2024

    (09:00

    -

    10:30)

    (Online)

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Preis

195,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Prof. Dr. Oliver Junk photo

    Prof. Dr. Oliver Junk

    Herr Prof. Oliver Junk studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Bayreuth und promovierte 2005 zum Dr. jur.. Von 2011 bis 2021 war er Oberbürgermeister in Goslar. Seit 2022 ist er Inhaber einer Professur für Verwaltungsrecht, Schwerpunkt Kommunalrecht, an der Hochschule Harz in Halberstadt.

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