Neu jetzt auch in Sachsen-Anhalt: Gesetzliche Pflichten zur Schaffung von Meldestellen für Whistleblower in den Kommunen
Zielgruppe
Zielgruppe: Führungskräfte, Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter von Compliance-, Rechts-, Personal- und Revisionsabteilungen, Unternehmensjuristen sowie sonstige Interessenten, die mit Compliance-Fragen betraut sind.
Ziel
Im April 2024 hat der Landesgesetzgeber das Gesetz über die Einrichtung und den Betrieb kommunaler Meldestellen in Sachsen-Anhalt beschlossen. Durch die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und die Einfügung des neuen § 76a folgen Pflichten für alle Kommunen in Sachsen-Anhalt mit über 10.000 Einwohnern. Damit müssen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes in den Landkreisen und Städten umgesetzt werden. Ausgangspunkt war eine EU-Richtline zum Whistleblowing. Unabhängig von gesetzlichen Pflichten scheint die Einrichtung einer rechtskonformen Meldestelle für alle Kommunen geboten. Im Webinar werden die Hintergründe und Ziele der Gesetzesänderungen erläutert und Handlungsempfehlungen für die Kommunen gegeben. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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Referenten
Prof. Dr. Oliver Junk
Herr Prof. Oliver Junk studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Bayreuth und promovierte 2005 zum Dr. jur.. Von 2011 bis 2021 war er Oberbürgermeister in Goslar. Seit 2022 ist er Inhaber einer Professur für Verwaltungsrecht, Schwerpunkt Kommunalrecht, an der Hochschule Harz in Halberstadt.
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