Sternenkinder: bestattungsrechtliche Vorgaben zu Tot- und Fehlgeburten

GWEFRA095

Schwerpunkte:

·     Rechtliche Rahmenbedingungen der Bestattung von Tot- und Fehlgeburten

·     Abweichungen bei Schwangerschaftsabbrüchen

·     Problemstellungen in der Bestattungspraxis

·     Involvierung unterschiedlicher Institutionen und Personengruppen

·     Besonderheiten religiöser Gebote

 

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen von Bestattungshäusern, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern

Ziel

In den Bestattungsgesetzen der Bundesländer ist der Umgang mit Tot- und Fehlgeburten sehr unterschiedlich geregelt. Hinzu kommen bundesrechtliche Vorgaben des Personenstandsrechts. Das Webinar beleuchtet diese Rechtsmaterie von wachsender praktischer Bedeutung und zunehmender Regulierung und gibt einen Überblick über die gravierendsten Unterschiede. Dabei werden Fragen der Bestattungspflicht und des Bestattungsrechts der Eltern erläutert und die Informationspflichten der Krankenhäuser und Kliniken erklärt. Dabei wird auch auf praktische Schwierigkeiten der Bestattung während oder im Zusammenhang mit der Geburt verstorbener Menschen eingegangen und Raum gegeben, über Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren. Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V. GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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  • 13.04.2026

    (09:30

    -

    11:00)

    (Online)

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Preis

145,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Christoph Keldenich photo

    Christoph Keldenich

    Herr Rechtsanwalt Christoph Keldenich ist seit 2014 Vorsitzender von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Zuvor war er für diesen gemeinnützigen Verein als Rechtsreferent tätig. Er ist (Mit-)Autor verschiedener Ratgeber und Fachstudien zum Friedhofs- und Bestattungswesen sowie seit mehr als fünfzehn Jahren Referent zu verschiedenen bestattungsrechtlichen Themen. Darüber hinaus ist er als Mitglied im Meisterprüfungsausschuss für das Bestatterhandwerk bei der Handwerkskammer Wiesbaden tätig.

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