Tagungsschwerpunkte aus dem Jahr 2023:
(Stand der Konzeption: Juli 2023; Änderungen vorbehalten)
Donnerstag, 23.November 2023
09.30 Uhr - Eröffnung und Begrüßung
Frau Katja Knorscheidt, Geschäftsführerin KBW e. V.
09.40 Uhr - Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht - eine Bilanz
Herr Prof. Dr. Harald Dörig
Ende 2022 ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Es ermöglicht einer großen Zahl von Duldungsinhabern eine Legalisierung ihres Aufenthalts. In dem Vortrag soll eine erste Bilanz der Erfahrungen mit dem
neuen § 104c AufenthG gezogen werden. Dabei geht es u.a. um die Frage, welche Zeiten in die notwendige Aufenthaltsdauer von fünf Jahren einzurechnen sind, welche Unterbrechungen schädlich sind, wie das Bekenntnis
zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung festzustellen ist, und in welchen Fällen Falschangaben und Identitätstäuschungen zu einer Versagung des Anspruchs führen. Zu erörtern ist auch, unter welchen Voraussetzungen der Übergang in Folge-Aufenthaltstitel möglich ist.
10.40 Uhr - Integrationsmanagement in einer Ausländerbehörde - Aus der Praxis für die Praxis
Frau Júlia Hofmann
Die Aufgaben der Ausländerbehörden richten sich zunehmend mehr auch auf das Themenfeld der dauerhaften Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Dabei ist die Ausgangslage der Ausländerbehörden für ein Integrationsmanagement in den Bundesländern durchaus unterschiedlich. Herausfordernd ist dabei unter anderem die Vereinbarung der Ausländerbehörde als Ordnungsbehörde - mit dem Zweck der Gefahrenabwehr - mit den Aufgaben als Integrationsbehörde. Diese beiden gegensätzlichen Aufgabenbereiche - im weitesten Sinne also Ordnung und Integration - sind eine anzunehmende Herausforderung. Im Vortrag werden Praxisbeispiele aus dem Kreis Borken zum prozesshaften Aufbau des Integrationsmanagements dargelegt.
11.10 Uhr - Kommunikationspause
11.20 Uhr - Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Herr Johann D. Riemenschneider und Frau Stephanie Tonn
Die Bundesregierung plant die größte Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes seit der Jahrtausendwende. Die dabei anvisierten Änderungen sind zwischen Befürwortern und Gegnern der Reform umstritten. Die Hürden für eine Einbürgerung sollen weiter reduziert werden, u.a. durch eine Absenkung der für eine Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltsdauer. Der Referent Johann D. Riemenschneider wird eine Übersicht über die wesentlichen
Änderungen durch die Reform vermitteln. Ergänzend dazu wird die Referentin Frau Tonn die von der Bundesregierung geplante Einbürgerungskampagne vorstellen.
12.00 Uhr - Mittagspause
12.55 Uhr - Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmigrationsrecht im Wandel - Wohin geht der Weg?
Herr Dr. Sebastian Klaus
Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wird die Arbeitsmigration im Allgemeinen neu eingerichtet. Doch wohin geht der Weg bei dieser Neuausrichtung und wie weitgehend werden die bestehenden Rahmenbedingungen verändert? Welche Änderungen bringt die Umsetzung der neuen Hochqualifizierten-Richtlinie (2021/1883/EU) mit sich, und welche Chancen für den Bedarf an Fach- und Arbeitskräften bietet die Chancenkarte wirklich? Oder liegen die Potenziale der gesetzlichen Änderungen nicht eher im Bereich der erweiterten Möglichkeiten für eine unqualifizierte Beschäftigung sowie für eine Beschäftigung ohne eine anerkannte bzw. vergleichbare Berufs- und Hochschulausbildung? Auf diese Fragestellungen wird der Impulsvortrag eingehen und
erste Antworten geben.
13.55 Uhr - Kommunikationspause
14.15 Uhr - Podiumsdiskussion - Neue Regeln zur Fachkräfteeinwanderung
Moderation: Herr Prof. Dr. Dörig
Teilnehmende: Frau Andrea Mädler (BMAS), Herr Engelhard Mazanke (LEA Berlin), Herr Dr. Paul Gaitzsch (BMI), Herr Dr. Sebastian Klaus (RA)
Im März 2023 hat die Bundesregierung eine Novelle zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht, die am 23.06.2023 vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz schafft neue Möglichkeiten nach Deutschland einzureisen, um hier erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren. Für Fachkräfte mit Berufsabschluss muss dieser künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein - das zielt auf weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Neu eingeführt wird auch ein Punktesystem, auf dessen Grundlage eine Einreise ohne Arbeitsplatzangebot ermöglicht wird. Die Podiumsdiskussion dient dem Ziel, die Inhalte der neuen Regelungen zu erläutern und sie mit Fachleuten aus der Praxis zu diskutieren. Wortmeldungen aus dem Auditorium werden erbeten und vom Podium aufgegriffen.
ca. 16:15 Uhr Ende des ersten Tagungstages
Für Interessenten
16.30 Uhr Rahmenprogramm sofern es die aktuellen Regelungen zulassen
20.00 Uhr Arbeitsessen im Tagungshotel
Freitag, 24. November 2023
08.30 Uhr - Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ausländerrecht - Teil I
Herr Prof. Dr. Martin Fleuß, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Der Referent erläutert ausgewählte Entscheidungen aus der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Ausländerrecht. Besprochen werden insbesondere die im Jahr 2023 getroffenen ausländerrechtlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sowie ausgewählte Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Schwerpunkte:
• Inlandsbezogene Ausweisung?
• Berücksichtigung von Art. 20 AEUV und Art. 5 RL 2008/115/EU
• Betreten oder Durchsuchen eines Zimmers in einer Erstaufnahmeeinrichtung
09.30 Uhr - Kommunikationspause
10.00 Uhr - Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ausländerrecht - Teil II
Herr Dr. Martin Fleuß, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
11.00 Uhr - Fragerunde zur Rechtsprechung
11.45 Uhr - Familiennachzug - ein Begriff, viele Regelungen
Frau Dr. Doris Göttlicher
Unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung werden die verschiedenen Formen des Familiennachzugs mit Bezug zur ausländerbehördlichen Praxis vorgestellt.
12.30 Uhr - Abschlussdiskussion - Ihre Fragen an unsere Expert:innen
12.45 Uhr Arbeitsessen für Interessierte und Ende der Fachtagung
Moderation an beiden Tagen: Frau Sylvia Brenke
Teilnahmegebühr
499,00 € (Frühbuchergebühr bis 6 Wochen vor Tagungstermin) / danach 599,00 € (einzelne Tage 349,00 € bzw. 399,00 €).