18. Fachtagung Ausländerrecht: Aktuelle Fragestellungen und Entwicklungen im Ausländerrecht (Videoaufzeichnung)

ORT23VID

Tagungsschwerpunkte aus dem Jahr 2023:

(Stand der Konzeption: Juli 2023; Änderungen vorbehalten)

               

Donnerstag, 23.November 2023

09.30 Uhr - Eröffnung und Begrüßung

Frau Katja Knorscheidt, Geschäftsführerin KBW e. V.

 

09.40 Uhr - Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht - eine Bilanz

Herr Prof. Dr. Harald Dörig

Ende 2022 ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Es ermöglicht einer großen Zahl von Duldungsinhabern eine Legalisierung ihres Aufenthalts. In dem Vortrag soll eine erste Bilanz der Erfahrungen mit dem

neuen § 104c AufenthG gezogen werden. Dabei geht es u.a. um die Frage, welche Zeiten in die notwendige Aufenthaltsdauer von fünf Jahren einzurechnen sind, welche Unterbrechungen schädlich sind, wie das Bekenntnis

zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung festzustellen ist, und in welchen Fällen Falschangaben und Identitätstäuschungen zu einer Versagung des Anspruchs führen. Zu erörtern ist auch, unter welchen Voraussetzungen der Übergang in Folge-Aufenthaltstitel möglich ist.

 

10.40 Uhr - Integrationsmanagement in einer Ausländerbehörde - Aus der Praxis für die Praxis

Frau Júlia Hofmann

Die Aufgaben der Ausländerbehörden richten sich zunehmend mehr auch auf das Themenfeld der dauerhaften Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Dabei ist die Ausgangslage der Ausländerbehörden für ein Integrationsmanagement in den Bundesländern durchaus unterschiedlich. Herausfordernd ist dabei unter anderem die Vereinbarung der Ausländerbehörde als Ordnungsbehörde - mit dem Zweck der Gefahrenabwehr - mit den Aufgaben als Integrationsbehörde. Diese beiden gegensätzlichen Aufgabenbereiche - im weitesten Sinne also Ordnung und Integration - sind eine anzunehmende Herausforderung. Im Vortrag werden Praxisbeispiele aus dem Kreis Borken zum prozesshaften Aufbau des Integrationsmanagements dargelegt.

 

11.10 Uhr - Kommunikationspause

 

11.20 Uhr - Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Herr Johann D. Riemenschneider und Frau Stephanie Tonn

Die Bundesregierung plant die größte Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes seit der Jahrtausendwende. Die dabei anvisierten Änderungen sind zwischen Befürwortern und Gegnern der Reform umstritten. Die Hürden für eine Einbürgerung sollen weiter reduziert werden, u.a. durch eine Absenkung der für eine Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltsdauer. Der Referent Johann D. Riemenschneider wird eine Übersicht über die wesentlichen

Änderungen durch die Reform vermitteln. Ergänzend dazu wird die Referentin Frau Tonn die von der Bundesregierung geplante Einbürgerungskampagne vorstellen.

 

 

12.00 Uhr - Mittagspause

 

12.55 Uhr - Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmigrationsrecht im Wandel - Wohin geht der Weg?

Herr Dr. Sebastian Klaus

Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wird die Arbeitsmigration im Allgemeinen neu eingerichtet. Doch wohin geht der Weg bei dieser Neuausrichtung und wie weitgehend werden die bestehenden Rahmenbedingungen verändert? Welche Änderungen bringt die Umsetzung der neuen Hochqualifizierten-Richtlinie (2021/1883/EU) mit sich, und welche Chancen für den Bedarf an Fach- und Arbeitskräften bietet die Chancenkarte wirklich? Oder liegen die Potenziale der gesetzlichen Änderungen nicht eher im Bereich der erweiterten Möglichkeiten für eine unqualifizierte Beschäftigung sowie für eine Beschäftigung ohne eine anerkannte bzw. vergleichbare Berufs- und Hochschulausbildung? Auf diese Fragestellungen wird der Impulsvortrag eingehen und

erste Antworten geben.

 

13.55 Uhr - Kommunikationspause

 

14.15 Uhr - Podiumsdiskussion - Neue Regeln zur Fachkräfteeinwanderung

Moderation: Herr Prof. Dr. Dörig

Teilnehmende: Frau Andrea Mädler (BMAS), Herr Engelhard Mazanke (LEA Berlin), Herr Dr. Paul Gaitzsch (BMI), Herr Dr. Sebastian Klaus (RA)

Im März 2023 hat die Bundesregierung eine Novelle zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht, die am 23.06.2023 vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz schafft neue Möglichkeiten nach Deutschland einzureisen, um hier erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren. Für Fachkräfte mit Berufsabschluss muss dieser künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein - das zielt auf weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Neu eingeführt wird auch ein Punktesystem, auf dessen Grundlage eine Einreise ohne Arbeitsplatzangebot ermöglicht wird. Die Podiumsdiskussion dient dem Ziel, die Inhalte der neuen Regelungen zu erläutern und sie mit Fachleuten aus der Praxis zu diskutieren. Wortmeldungen aus dem Auditorium werden erbeten und vom Podium aufgegriffen.

 

ca. 16:15 Uhr Ende des ersten Tagungstages

 

Für Interessenten

16.30 Uhr Rahmenprogramm sofern es die aktuellen Regelungen zulassen

20.00 Uhr Arbeitsessen im Tagungshotel

 

 

Freitag, 24. November 2023

08.30 Uhr - Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ausländerrecht - Teil I

Herr Prof. Dr. Martin Fleuß, Richter am  Bundesverwaltungsgericht

Der Referent erläutert ausgewählte Entscheidungen aus der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Ausländerrecht. Besprochen werden insbesondere die im Jahr 2023 getroffenen ausländerrechtlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sowie ausgewählte Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Schwerpunkte:

Inlandsbezogene Ausweisung?

Berücksichtigung von Art. 20 AEUV und Art. 5 RL 2008/115/EU

Betreten oder Durchsuchen eines Zimmers in einer Erstaufnahmeeinrichtung

 

09.30 Uhr - Kommunikationspause

 

10.00 Uhr - Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ausländerrecht - Teil II

Herr Dr. Martin Fleuß, Richter am Bundesverwaltungsgericht

Anfragen und Diskussion zum Vortrag

 

11.00 Uhr - Fragerunde zur Rechtsprechung

 

11.45 Uhr - Familiennachzug - ein Begriff, viele Regelungen

Frau Dr. Doris Göttlicher

Unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung werden die verschiedenen Formen des Familiennachzugs mit Bezug zur ausländerbehördlichen Praxis vorgestellt.

 

12.30 Uhr - Abschlussdiskussion - Ihre Fragen an unsere Expert:innen

 

12.45 Uhr Arbeitsessen für Interessierte und Ende der Fachtagung

 

 

                Moderation an beiden Tagen: Frau Sylvia Brenke

 

 

Teilnahmegebühr

499,00 € (Frühbuchergebühr bis 6 Wochen vor Tagungstermin) / danach 599,00 € (einzelne Tage 349,00 € bzw. 399,00 €).

 

Zielgruppe

Fachtagung für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Ausländerbehörden, Meldebehörden, Standesämtern, Bürger-, Sozial- und Jugendämtern, Ordnungsbehörden, Jobcentern sowie für Integrationsmanager und sonstige Interessenten

Ziel

Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte, auch das Jahr 2023 und 2024 ist von zahlreichen Gesetzesvorhaben und Neuerungen im Aufenthalts- und Asylrecht mit unmittelbaren Auswirkungen auf die ausländerbehördliche Praxis geprägt. So waren die Ausländerbehörden vermehrt mit der Antragsbearbeitung auf einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG beschäftigt. Ab Herbst soll das am 23.06.2023 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in drei Stufen in Kraft treten. Das Bundeskabinett hat zudem am 23.08.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Tritt das Gesetz in Kraft, werden Einbürgerungen in Deutschland deutlich früher möglich als bisher. Auch die Mehrstaatigkeit wird möglich. Der Koalitionsvertrag sieht daneben eine bundesweite Einbürgerungskampagne vor. Dies, obwohl Ausländer- und Einbürgerungsbehörden schon jetzt mit enormen Herausforderungen zu kämpfen haben. Unsere Fachtagung gibt Ihnen in bewährter Weise einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Ausländerrecht - in diesem Jahr mit einem besonderen Fokus auf das Chancen-Aufenthaltsrecht, die Fachkräfteeinwanderung, den anstehenden Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht und das Integrationsmanagement. Ausgewählte Fachvorträge der Expert:innen unterstützen bei der rechtssicheren Umsetzung und laden nach jedem Beitrag dazu ein, eigene Erfahrungen und Praxisfragen zu diskutieren. Des Weiteren erwarten Sie eine Podiumsdiskussion zu den Neuerungen der Fachkräfteeinwanderung sowie ein Rahmenprogramm mit Möglichkeiten zum Netzwerken. Sie können diese Tagung entweder vor Ort besuchen (die Teilnahmeplätze sind begrenzt) oder den Tagungsbeiträgen online folgen. Unsere Gäste vor Ort haben die umfassende Möglichkeit, mit Expert:innen ins Gespräch zu kommen und sich mit Fachkolleg:innen auszutauschen. Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen. Ihre Katja Knorscheidt Geschäftsführerin Kommunales Bildungswerk e. V.
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      Referenten

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        Prof. Dr. Martin Fleuß

        Herr Prof. Dr. Martin Fleuß ist seit November 2010 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Seit November 2017 ist er dem unter anderem für das Ausländer- und Asylrecht zuständigen 1. Senat zugewiesen. Zuvor war er Richter und Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf sowie Referatsleiter im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Herr Prof. Dr. Fleuß ist seit vielen Jahren mit dem Ausländerrecht befasst. Seit dem Jahr 2000 ist er Lehrbeauftragter für das Ausländerrecht an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und wurde im Dezember 2021 an dieser zum Honorarprofessor bestellt. Er ist Dozent an verschiedenen Studieninstituten.

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