Der neue AI-Act bzw. KI-Verordnung - Regelungen für die künstliche Intelligenz. Was kommt auf uns zu?
GWEKIA140
Zielgruppe
Führungskräfte, Compliance- und Risikomanager, IT- und Datenschutzbeauftragte sowie Fachkräfte in der öffentlichen Verwaltung. Angesprochen sind zudem Entwickler und Anbieter von KI-Systemen, die sich über die neuen regulatorischen Anforderungen informieren möchten. Des Weiteren richtet sich das Seminar an die Unternehmen und Behörden bei der Implementierung der neuen Vorschriften unterstützen.
Ziel
Die künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erlebt und spielt eine immer wichtigere Rolle in verschiedenen Branchen und Lebensbereichen. Mit diesem technologischen Fortschritt gehen jedoch auch neue Herausforderungen und regulatorische Anforderungen einher. Der AI-Act bzw. die neue KI-Verordnung der Europäischen Union zielt darauf ab, den Einsatz von KI-Systemen zu regulieren und sicherzustellen, dass diese sicher, transparent und ethisch vertretbar sind. Unser Seminar vermittelt Ihnen die wesentlichen Inhalte und Anforderungen dieser Verordnung, insbesondere für den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung, und zeigt Ihnen, wie Sie diese erfolgreich umsetzen können. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.
Standorte
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
16.09.2025
(14:00
-15:30)
(Online)
20.11.2025
(10:00
-11:30)
(Online)
Preis
195,00 € USt.-befreit
Referenten
Julia Sontheimer
Frau Rechtsanwältin Julia Sontheimer studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Bonn mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und Unternehmen. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen begann Frau Sontheimer ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin und ist aktuell in Düsseldorf ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Frau Sontheimer führt seit 2020 den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät nationale und internationale Unternehmen, Führungskräfte, Gesellschaftsorgane und Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie Dienstvertragsrechts.
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