Telefonische Krankschreibung - Verfahren und Praxisfragen: Anzeige der Arbeitsunfähigkeit, Krankschreibung per Video, digitale AU-Bescheinigung und Krankenrückkehrgespräche (Kurzseminar)

Schwerpunkte:

·     Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

·     Die Krankschreibung per Video- oder Telefonsprechstunde

·     Nachweis der Arbeitsunfähigkeit: Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

·     Sanktionen bei Verstoß durch den Arbeitnehmer

·     Datenschutzrechtliche Aspekte

·     Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitergremien

 

Zielgruppe

Zielgruppe: Mitarbeiter in Personal- und Rechtsabteilungen, Unternehmensjuristen, Führungskräfte, Personalvertretungen

Ziel

Während der Corona-Pandemie konnten sich Patientinnen und Patienten telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Seit dem 7. Dezember 2023 gilt die Regelung dauerhaft. Seit dem 18.12.2023 können Eltern auch per Telefon ärztliche Bescheinigungen für die Dauer von max. 5 Tagen für ihr krankes Kind bekommen. Es ergeben sich dabei verschiedene Rechtsfragen, z.B. was ist bei der Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und dem Nachweis per Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu beachten? In diesem Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitsunfähigkeit, die Umsetzung in der Praxis sowie die Folgen bei Verstößen diskutiert und auch die neusten "Trends" der Krankschreibung auch mit Blick auf die Beteiligungsrechte der Mitarbeitergremien sowie datenschutzrechtlicher Aspekte erläutert. Zuletzt wird auch noch auf das praxisrelevante Krankenrückkehrgespräch sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement eingegangen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.
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    Referenten

    • Dr. Arietta von Stechow photo

      Dr. Arietta von Stechow

      Frau Dr. Arietta von Stechow, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, ist als Salaried Partnerin und Teil der Praxisgruppe Arbeitsrecht der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek am Standort Hamburg tätig. Nach dem Studium an der Universität Passau und Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg promovierte sie zu einem arbeitsrechtlichen Thema am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Passau. Anschließend war Frau Dr. von Stechow mehrere Jahre in einer multidisziplinären Kanzlei in Hamburg im Arbeitsrecht tätig. Sie berat umfassend in allen Bereichen des Arbeitsrechts und befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit Fragen der Mitbestimmung, des Insolvenzarbeitsrechts sowie alternativer Beschäftigungsmodelle. Sie schult regelmäßig zu individual- und kollektivrechtlichen Themen für Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilungen sowie Unternehmensjuristen.

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