Telefonische Krankschreibung - Verfahren und Praxisfragen: Anzeige der Arbeitsunfähigkeit, Krankschreibung per Video, digitale AU-Bescheinigung und Krankenrückkehrgespräche (Kurzseminar)

GWEPEA095U

Schwerpunkte:

·     Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

·     Die Krankschreibung per Video- oder Telefonsprechstunde

·     Nachweis der Arbeitsunfähigkeit: Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

·     Sanktionen bei Verstoß durch den Arbeitnehmer

·     Datenschutzrechtliche Aspekte

·     Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitergremien

 

Zielgruppe

Zielgruppe: Mitarbeiter in Personal- und Rechtsabteilungen, Unternehmensjuristen, Führungskräfte, Personalvertretungen

Ziel

Während der Corona-Pandemie konnten sich Patientinnen und Patienten telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Seit dem 7. Dezember 2023 gilt die Regelung dauerhaft. Seit dem 18.12.2023 können Eltern auch per Telefon ärztliche Bescheinigungen für die Dauer von max. 5 Tagen für ihr krankes Kind bekommen. Es ergeben sich dabei verschiedene Rechtsfragen, z.B. was ist bei der Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und dem Nachweis per Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu beachten? In diesem Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitsunfähigkeit, die Umsetzung in der Praxis sowie die Folgen bei Verstößen diskutiert und auch die neusten "Trends" der Krankschreibung auch mit Blick auf die Beteiligungsrechte der Mitarbeitergremien sowie datenschutzrechtlicher Aspekte erläutert. Zuletzt wird auch noch auf das praxisrelevante Krankenrückkehrgespräch sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement eingegangen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.
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