Arbeitsunfähigkeit und Krankheit: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Beweiswert und Entgeltfortzahlung. Die neuesten Entwicklungen

WEPEA095S

Schwerpunkte:

·     Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

·     Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

·     Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

·     Neues zur Fortsetzungserkrankung

·     Neues zur Einheit des Verhinderungsfalls

 

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Personalabteilungen, Führungskräfte, Personalsachbearbeiter; Mitglieder von Interessenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertreter. Juristen

Ziel

In diesem Online-Seminar werden die aktuellen Herausforderungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von Mitarbeitenden erläutert und praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, zweifelhafte ärztliche Atteste sowie wiederholt oder dauerhaft arbeitsunfähige Arbeitnehmer*innen sind nur einige der vielen Herausforderungen, die sich Personalabteilungen im Krankheitsfalle gegenübersehen. In einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wurden zudem die rechtlichen Grundsätze zum Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Frage gestellt. Ändern sich nun die Spielregeln bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall? Das Seminar gibt einen Überblick über die praktischen Herausforderungen und die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Entgeltfortzahlung unter Würdigung der neuesten arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 15.10.2025

    (09:00

    -

    11:00)

    (Online)

  • 04.03.2026

    (09:00

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    11:00)

    (Online)

  • 23.09.2026

    (09:00

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    11:00)

    (Online)

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Preis

250,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Sönke Oltmanns photo

    Sönke Oltmanns

    Sönke Oltmanns absolvierte zunächst ein duales Studium zum Dipl. Verwaltungswirt (FH) und arbeitete als Referent bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach dem anschließenden Jura-Studium in Hamburg und dem Referendariat in Lübeck war er als Regierungsrat bei der Freien und Hansestadt Hamburg tätig. Anschließend nahm er eine Tätigkeit als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin auf. Seit dem Jahr 2016 ist er als Richter in Schleswig-Holstein tätig, seit dem Jahr 2019 als Richter am Arbeitsgericht. Herr Oltmanns ist zudem Datenschutzbeauftragter der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Arbeits- und Datenschutzrecht und ist regelmäßig als Dozent und Einigungsstellenvorsitzender tätig.

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