Ultima-Ratio-Prinzip im Arbeitsverhältnis: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip und angemessene Reaktionsmöglichkeiten auf Pflichtverletzungen

WEPEA441

Schwerpunkte:

·     Rechtsprechung des BAG zur Verhältnismäßigkeit einer Abmahnung und Kündigung

·     Darstellung von Pflichtverletzungen im Leistungs- und Verhaltensbereich

·     Überblick über Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

·     Personalgespräch, Zielvereinbarung, Korrekturvereinbarung, Abmahnung, Kündigung

 

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Personalabteilungen, Führungskräfte, Mitglieder von Interessenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertreter

Ziel

Ziel dieses Online-Seminars ist es, angemessene Reaktionsmöglichkeiten des Dienstherren und Arbeitgebers auf leistungs- und verhaltensbedingte Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG darzustellen. Selbst erfahrene "Personaler" und Fachvorgesetzte reagieren oftmals nicht angemessen oder zielführend auf arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen eines Mitarbeitenden. Nicht jedes Verhalten ist beispielsweise "abmahnfähig", nicht in jedem Betrieb oder in jeder Dienststelle entspricht es der gelebten Praxis, mit arbeitsrechtlichen Sanktionen zu reagieren. Welche tatsächlichen und rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten stehen einem Arbeitgeber aber überhaupt zur Verfügung? Das Seminar gibt einen Überblick über die einzelnen Etappen und Schritte zur Beanstandung von Leistungs- und Verhaltensmängeln unter Berücksichtigung des von der Rechtsprechung entwickelten ultima-ratio-Prinzips. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 03.09.2025

    (10:00

    -

    11:30)

    (Online)

  • 25.02.2026

    (10:00

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    11:30)

    (Online)

  • 02.09.2026

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    11:30)

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Preis

225,00 € USt.-befreit
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Referenten

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    Sönke Oltmanns

    Sönke Oltmanns absolvierte zunächst ein duales Studium zum Dipl. Verwaltungswirt (FH) und arbeitete als Referent bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach dem anschließenden Jura-Studium in Hamburg und dem Referendariat in Lübeck war er als Regierungsrat bei der Freien und Hansestadt Hamburg tätig. Anschließend nahm er eine Tätigkeit als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin auf. Seit dem Jahr 2016 ist er als Richter in Schleswig-Holstein tätig, seit dem Jahr 2019 als Richter am Arbeitsgericht. Herr Oltmanns ist zudem Datenschutzbeauftragter der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Arbeits- und Datenschutzrecht und ist regelmäßig als Dozent und Einigungsstellenvorsitzender tätig.

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    Sebastian Günther

    Rechtsanwalt Sebastian Günther ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der Kanzlei GÜNTHER - ZIMMERMANN Rechtsanwälte und langjähriger Seminardozent des KBW. Er hat sich während seiner Stationen als Justitiar beim Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin, bis 2016) und als stellv. Geschäftsführer der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, bis 2022) auf die Beratung und Prozessvertretung im TVöD und TV-L spezialisiert. Neben den klassischen arbeitsrechtlichen Themen (Befristung, Kündigung u.a.) gehören das allgemeine Tarifrecht (Einführung, Arbeitszeit und Urlaub) und insbesondere die Eingruppierung und die Stufenzuordnung zu seinen Schwerpunkten.

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