Arbeitszeitgesetz kompakt: Maximale Arbeitszeit, Ruhezeiten und Arbeitszeiterfassung
GWEPEA424B
Zielgruppe
Personal-Verantwortliche, Mitarbeiter von Personal-, Rechts- und Compliance-Abteilungen, Unternehmensjuristen sowie Führungskräfte, die mit Arbeitszeitfragen betraut sind, Personalvertretungen, Rechtsanwälte
Ziel
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält zum Schutz der Arbeitnehmer einige zentrale Regelungen, die verantwortungsbewusste und Compliance-konform handelnde Arbeitgeber kennen müssen. Dazu gehören u.a. Vorschriften zur maximalen Arbeitszeit, zu den Ruhezeiten und zur Arbeitszeiterfassung. Häufig stehen Arbeitgeber vor z.B. folgenden Fragen: Wie lange darf ich meine Mitarbeitenden pro Tag beschäftigen? Ist es erlaubt, sie während ihrer Freizeit dienstlich zu kontaktieren? Muss ich als Arbeitgeber die Arbeitszeiten meiner Mitarbeitenden erfassen? Ziel der Veranstaltung ist es, diese und viele weitere Fragen rund um das ArbZG zu klären.
Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.
Standorte
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
20.11.2026
(10:00
-13:00)
(Online)
Preis
165,00 € USt.-befreit
Referenten

Vanessa Arends-Dohrmann
Frau Vanessa Arends-Dohrmann, LL.M. ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Peter Krebs an der Universität Siegen. Sie hat "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht" studiert und promoviert derzeit im Arbeitszeitrecht. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Arbeitsrecht, Compliance und Datenschutz. Im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit führt sie regelmäßig Lehrveranstaltungen durch und veröffentlicht Beiträge zu aktuellen Themen in Fachzeitschriften. Darüber hinaus ist sie TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte und TÜV-Datenschutzauditorin.
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