Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf den Punkt gebracht - Modul 3: Höchstarbeitszeit, Überstunden und Ruhezeiten -

GWEPEA424A-3

Schwerpunkte:

·     Werktägliche Arbeitszeit (§ 3 S. 1 ArbZG)

·     Höchstgrenze und Ausgleichszeitraum (§§ 3 S. 2, 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG)

·     Elfstündige ununterbrochene Ruhezeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG)

·     Möglichkeiten zur Verkürzung der Ruhezeit (§§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG)

·     Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen

 

Zielgruppe

Führungskräfte mit Personalverantwortung, Mitarbeiter von Personal-, Rechts- und Compliance-Abteilungen, Unternehmensjuristen, Personalvertretungen

Ziel

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht grundsätzlich den sog. Acht-Stunden-Tag vor. In der Praxis leisten viele Beschäftigte jedoch regelmäßig Überstunden. Doch inwieweit sind diese im Rahmen des ArbZG erlaubt? Zu beachten sind diesbezüglich nicht nur die Vorschriften zur höchstzulässigen Arbeitszeit, sondern auch solche zu den täglichen Ruhezeiten. Ziel von Modul 3 aus der Reihe „Das Arbeitszeitgesetz im Überblick“ ist es, den Teilnehmern die Grenzen aufzuzeigen, die das ArbZG hinsichtlich Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten setzt. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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