Artenschutzrecht in der Vorhabenzulassung. Rechtliche Grundlagen und Praxisfragen
BAA027Y
Zielgruppe
Genehmigungsbehörden, insb. Umwelt- und Naturschutzämter, Grünflächenämter, Stadtplanungsämter, Bauämter, Rechtsämter, Vorhabenträger, Umweltgutachter, Projektsteuerer, Verfahrensmanager
Ziel
Das Artenschutzrecht gilt als eines der Nadelöhre jeder größeren Projektentwicklung. In dem Grundlagen-Seminar werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung insbesondere die Verbote und die Privilegierungsregelungen des besonderen Artenschutzrechts beleuchtet, Anforderungen an CEF- und FCS-Maßnahmen sowie Möglichkeiten ihrer rechtlichen Sicherung behandelt und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten erläutert. Auch auf die artenschutzrechtlichen Sonderregelungen für Windenergieanlagen (§§ 45b ff. BNatSchG), das allgemeine Artenschutzrecht und das Umweltschadensrecht (Biodiversitätsschaden) wird eingegangen.
Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.
Standorte
Studieninstitut GIBT Colleg e.V.
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
19.05.2026
(09:00
-16:30)
(Hybrid)
Preis
295,00 € USt.-befreit
Referenten

Dr. Andreas Rietzler
Herr Dr. Andreas Rietzler ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Assoziierter Partner bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin. Er ist schwerpunktmäßig im Umwelt- und Planungsrecht tätig und berät zu allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Realisierung und dem Betrieb von Großvorhaben. Zudem vertritt er Anlagenbetreiber und Vorhabenträger laufend in umwelt- und genehmigungsrechtlichen Verwaltungsstreitsachen. Dr. Rietzler ist Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und ausgewiesen durch zahlreiche Fachpublikationen.
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