Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten", Sportmilliarde und EU-Beihilferecht - rechtssicher finanzieren

GWEKWA009K

Schwerpunkte:

·     Begriff der Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV

·     Tatbestand der „wirtschaftlichen Tätigkeit" und kommunalen Daseinsvorsorge

·     Tatbestand der „Auswirkungen auf den zwischenstaatlichen Handel"

·     Abgrenzung Investitions-/ Betriebsbeihilfe

·     Notifizierungsfreie Beihilfen - Anwendungsbereiche und Voraussetzungen von: De-minimis-Verordnung; Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO); DAWI-Freistellungsbeschluss

·     Überblick zu den Rechtsfolgen rechtswidriger Beihilfengewährung

·     Praxishinweise für die öffentliche Hand und (potentiell) Beihilfebegünstigte

 

Zielgruppe

Mitarbeiter aus öffentlichen Institutionen (z.B. Mitarbeiter des Rechtsamtes, der Kämmerei und des Rechnungsprüfungsamtes, Mitarbeiter in Beihilfe- und Beihilfekontrollreferaten in Landesministerien, Mitarbeiter von Förderbanken), die staatliche Gelder an Unternehmen vergeben.

Ziel

Ob Schwimmbäder, Schulsport oder Mehrzweckhallen - der Sanierungsstau wird in den nächsten Jahren erhebliche finanzielle Maßnahmen der deutschen Kommunen erfordern. Mit Programmen wie dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ und der geplanten Sportmilliarde stehen hierfür erhebliche Bundesmittel zur Verfügung. Zugleich stellen diese Förderungen Kommunen vor komplexe beihilferechtliche Fragestellungen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen kompakt und anwendungsorientiert die aktuellen Anforderungen des EU-Beihilferechts bei der öffentlichen Finanzierung der Sanierung und Neuerrichtung von kommunalen Sportinfrastrukturen. Im ersten Teil des Seminars wird der Beihilfebegriff hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale „wirtschaftliche Tätigkeit“ und „Auswirkungen auf den zwischenstaatlichen Handel“ vertieft besprochen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, Förderungen außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Beihilferechts zu gestalten. Kann der Beihilfecharakter eine Förderung nicht ausgeschlossen werden, kann eine Förderung als De-minimis-Beihilfe, über eine DAWI-Betrauung und über eine AGVO-Freistellung (Art. 55) gewährt werden. Die Anforderungen an diese Gestaltungsmöglichkeiten und die Herausforderungen in der Praxis bilden den zweiten Teil des Seminars. Die Veranstaltung ermöglicht es den Teilnehmenden, potenzielle Beihilferisiken rechtzeitig zu erkennen, rechtssicher zu bewerten und geeignete Lösungsstrategien zu entwickeln. Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V. GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 05.02.2026

    (12:30

    -

    14:00)

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  • 15.04.2026

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  • 17.09.2026

    (12:30

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    14:00)

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Preis

195,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Valentine Lemonnier photo

    Valentine Lemonnier

    Frau Rechtsanwältin Valentine Lemonnier berät bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB Unternehmen sowie Bund, Länder und Kommunen zu spezialisierten Fragen des EU-Beihilferechts. Daneben berät Valentine Lemonnier zum europäischen und deutschen Kartellrecht, mit einem Schwerpunkt auf den Fragen rund um Plattformen, wesentliche Einrichtungen (essential facilities), Standardisierung und Datenzugang. Ferner berät sie Unternehmen und Verbände bei internen Untersuchungen. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt bildet das allgemeine EU-Recht, inkl. regulatorischer Fragen.

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