Hauptausschuss und beratende Ausschüsse im Brandenburgischen Kommunalrecht. Ähnlich und doch verschieden

GWEKVR010H

Schwerpunkte:

·     Aufgabenunterschiede zwischen Hauptausschuss und beratenden Ausschüssen

·     Der Hauptausschuss als drittes Kommunalorgan zwischen Vertretung und HVB

·     Besonderheiten bei der jeweiligen Sitzungsladung

·     Regelungs- und Verfahrensunterschiede zum Vorsitz

·     Benennung der Mitglieder beratender Ausschüsse versus Wahl der Hauptausschussmitglieder

·     Grund- und Vorausmandat als Modifizierung des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes

·     Unzulässigkeit der Zusammenlegung von Haupt- und beratendem Ausschuss

 

Zielgruppe

Verwaltungsmitarbeiter, die mit dem Kommunalrecht befasst sind (insbesondere: Sitzungsdienst, Hauptamt oder Kommunalaufsicht).

Ziel

Im Webinar werden die wesentlichen kommunalrechtlichen Regelungen zum Hauptausschuss sowie zu den beratenden Ausschüssen vermittelt. Hierzu lernen die Teilnehmer die voneinander zu unterscheidenden Vorschriften bezüglich der Rechtstellung und Zuständigkeiten, der Verfahrensregelungen sowie der Mitgliederbestellung beider Gremien kennen. Auf Grundlage der aufgezeigten Unterschiede wird erläutert, dass die Zusammenlegung des Hauptausschusses mit einem beratenden Ausschuss unzulässig ist. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 08.09.2025

    (10:00

    -

    11:30)

    (Online)

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Preis

165,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Max Köster photo

    Max Köster

    Max Köster ist nach seinem absolvierten Studium der Politik- und Verwaltungswissenschaften sowie des Öffentlichen Rechts an der Universität Potsdam und seiner anschließenden mehrjährigen Tätigkeit bei einer Kommunalaufsichtsbehörde seit 2020 Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses einer Stadtverwaltung.

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