Einführung in das neue Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz - BbgKJG (seit 01.08.2024). Rechtliche Grundlagen und Praxisfragen

GWEJUA010

Schwerpunkte:

·     Überblick zu Inhalt und Aufbau des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes

·     Hintergrund zu den rechtlichen Grundlagen, insb. die Reform des SGB VIII

·     Darstellung der Ansprüche der Leistungsberechtigten nach dem BbgKJG

·     Förderung des Kinderschutzes durch das BbgKJG

·     Förderung der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen durch das BbgKJG

·     Darstellung und Analyse der neuen Verpflichtungen der öffentlichen und freien Träger

·     Die Pflicht zur Erstellung von Schutzkonzepten

·     (Re-)Finanzierung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem BbgKJG

 

Zielgruppe

Das Seminar legt das Brandenburger Landesrecht zugrunde und richtet sich an Mitarbeitende der örtlichen Jugendhilfeträger in Brandenburger Kreisen und Städten sowie kommunale wie freie Kita-Verwaltungen, Einrichtungsleitungen und Träger-Verantwortliche in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Brandenburg.

Ziel

Das Seminar erläutert das in Brandenburg seit dem 01.08.2024 geltende Kinder- und Jugendgesetz. Es vermittelt einen Überblick zu den gesetzlichen Neuregelungen und arbeitet die sich daraus ergebenden Änderungen für die Arbeit in den Jugendämtern, Kita-Verwaltungen und bei den freien Einrichtungsträgern in Brandenburg heraus. Im Seminar werden konkrete Handlungsempfehlungen und Umsetzungsmöglichkeiten zu den gesetzlichen Neuregelungen sowie deren (Re-)Finanzierung besprochen. Es werden rechtliche Fragen und Probleme sowie mögliche Lösungen analysiert. Das Online-Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 14.02.2025

    (10:30

    -

    12:00)

    (Online)

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Preis

155,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Franziska Wilke photo

    Franziska Wilke

    Franziska Wilke ist seit 2019 Rechtsanwältin bei Dombert Rechtsanwälte Part mbH in Potsdam und beschäftigt sich bereits seit 2016 schwerpunktmäßig mit dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe. Sie berät sowohl freie als auch kommunale Einrichtungsträger und unterstützt diese insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung der Finanzierung der Hilfeangebote und Einrichtungen auf der Grundlage von Finanzierungs- und Betreiberverträgen, Elternbeitragsregelungen und Leistungsvereinbarungen. Berufsbegleitend promoviert sie zur rechtlichen Verortung der Strukturprinzipien des SGB VIII an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

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