Wozu dürfen Planer noch beraten? Reichweite und Auswirkungen des BGH-Urteils zur unerlaubten Rechtsberatung
GWEBAD152N
Zielgruppe
Architekten und Bauingenieure, Mitarbeitende von Bauherren, öffentlichen Auftraggebern und Wohnungsbaugesellschaften.
Ziel
Im November 2023 entschied der BGH, dass ein Architekt für rechtliche Fragestellungen den Bauherrn an einen Rechtsanwalt zu verweisen hat. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Praxis. Ziel des Seminars ist es, die Tragweite der BGH-Entscheidung darzustellen, den Teilnehmenden die rechtlichen Folgen aufzuzeigen und anhand von Beispielen zu erörtern, wie weit die Beratung gehen darf, ohne dass gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird. Erbringen Planer beispielsweise Leistungen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI, unterstützen sie den Auftraggeber bei der Vorbereitung der Vergabe und der Mitwirkung bei der Vergabe. In diesem Bereich verlangen Auftraggeber häufig, dass Planer auch darüber hinaus Vorschläge zur Vertragsgestaltung unterbreiten, Muster ausfüllen etc. Hier trifft die gelebte Praxis auf Einschränkungen des Bundesgerichtshofs. Das Online-Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
Standorte
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
02.07.2025
(09:00
-10:30)
(Online)
Preis
165,00 € USt.-befreit
Referenten
Anne Baureis
Frau Anne Baureis berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen des privaten Bau- und Immobilienrechts, sowohl zur Vertragsgestaltung, zum Vertragsmanagement als auch in streitigen Auseinandersetzungen. Darüber hinaus begleitet Anne Baureis Bauträger von der Projektidee bis zur Realisierung der Bauvorhaben und Wohnungseigentümergemeinschaften. Öffentliche Auftraggeber berät Anne Baureis bei der Vorbereitung und Durchführung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren wie auch während der Realisierung und Umsetzung der entsprechenden Vorhaben.
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