Betriebserlaubnisverfahren und Vertragsrecht unter Einbezug des Schiedsstellenverfahrens

WEJUF108S

Schwerpunkte:

·     Rechtliche Gesichtspunkte des Betriebserlaubnisverfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Konzeption

·     Nachträgliche Prüfung nach §§ 46 ff. SGB VIII

·     Verhandlung der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung

·     Besonderheiten des Schiedsstellenverfahrens

 

Zielgruppe

Mitarbeiter der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe

Ziel

Mit Wirkung vom 10. Juni 2021 sind umfangreiche Rechtsänderungen im Betriebserlaubnisrecht nach §§ 45 ff. SGB VIII und im Vertragsrecht nach § 77 SGB VIII sowie §§ 78a ff. SGB VIII in Kraft getreten. Infolge der Rechtsänderungen in §§ 45 ff. SGB VIII stellen sich komplexe Rechtsfragen bei Beantragung neuer Betriebserlaubnisse und bei Anpassung der Grundlagen für bestandskräftige Erlaubnisse. Im Rahmen der örtlichen Prüfung stellen sich insbesondere Fragen zum Prüfungsumfang und der Einsichtnahme in die zu führenden Bücher. Von erheblicher Bedeutung sind auch die bestehenden Meldepflichten gem. § 47 SGB VIII. Schließlich werden auch die bei Abschluss der Qualitätsentwicklungs-, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen zu beachtenden aktuellen Rechtsänderungen und Entwicklungen (z.B. Risikoausgleich im Entgelt) beleuchtet. Dabei wird auch auf besondere Erfordernisse im Schiedsstellenverfahren eingegangen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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  • 09.10.2025

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  • 24.02.2026

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  • 20.11.2026

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Preis

175,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Prof. Dr. Jan Kepert photo

    Prof. Dr. Jan Kepert

    Jan Kepert ist Jurist und Hochschullehrer. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat im Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit Prof. Kunkel für die Landesregierung Baden-Württemberg das Thema Kinderschutz und Datenschutz begutachtet (s. Abschlussbericht Kommission Kinderschutz Staufen, Band I und II). Vergleichbare Rechtsfragen hat er im Sommer 2020 für das Sozialministerium des Saarlandes zusammen mit Prof. Salgo begutachtet. Jan Kepert hat zudem in den Jahren 2019/2020 als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beim Projekt "Hochproblematische Kinderschutzverläufe - Betroffenen eine Stimme geben" mitgewirkt. Im Beteiligungsverfahren zum Referentenentwurf des KJSG hat er aktuell für mehrere Verbände rechtsgutachterlich zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen.

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