Kinderschutz aktuell: Der jugendhilferechtliche Kinderschutz nach §§ 8a, 42 SGB VIII sowie § 1666 BGB aus rechtlicher Sicht

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Schwerpunkte:

·     Bestimmung der Rechtsbegriffe der gewichtigen Anhaltspunkte und der Kindeswohlgefährdung

·     Verfahren nach § 8a SGB VIII und Handlungspflichten unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch die KJSG-Reform

·     Inobhutnahme unter Beleuchtung aktueller Rechtsfragen

·     Verhältnis von Handeln nach §§ 8a, 42 SGB VIII und familiengerichtlichem Verfahren nach § 1666 BGB

·     Beginn und Ende des § 8a SGB VIII Verfahrens sowie Verteilung der Handlungspflichten bzw. Verantwortlichkeiten des Jugendamtes, des Trägers der freien Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit

 

Zielgruppe

Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe; Verfahrensbeistände und Rechtsanwälte

Ziel

Der jugendhilferechtliche Kinderschutz wird von wichtigen Rechtsfragen geprägt. Von entscheidender Bedeutung ist die Bestimmung wichtiger Rechtsbegriffe, insbes. der Kindeswohlgefährdung und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit den Teilelementen der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Auch stellen sich bei Prüfung des § 8a SGB VIII und Verfügung der Inobhutnahme schwierige aktuelle Rechtsfragen (z.B. aufschiebende Wirkung des Widerspruchs; Rechtsverhältnis zum familiengerichtlichen Verfahren usw.). Diese Rechtsfragen werden anhand von Praxisbeispielen und aktueller Rechtsprechung ausführlich besprochen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und GIBT Colleg e. V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 15.09.2025

    (10:00

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  • 20.03.2026

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  • 05.11.2026

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Preis

175,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Prof. Dr. Jan Kepert photo

    Prof. Dr. Jan Kepert

    Jan Kepert ist Jurist und Hochschullehrer. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat im Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit Prof. Kunkel für die Landesregierung Baden-Württemberg das Thema Kinderschutz und Datenschutz begutachtet (s. Abschlussbericht Kommission Kinderschutz Staufen, Band I und II). Vergleichbare Rechtsfragen hat er im Sommer 2020 für das Sozialministerium des Saarlandes zusammen mit Prof. Salgo begutachtet. Jan Kepert hat zudem in den Jahren 2019/2020 als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beim Projekt "Hochproblematische Kinderschutzverläufe - Betroffenen eine Stimme geben" mitgewirkt. Im Beteiligungsverfahren zum Referentenentwurf des KJSG hat er aktuell für mehrere Verbände rechtsgutachterlich zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen.

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