Die Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG): Inklusives Leistungsrecht und Rechtsänderungen im weiteren Leistungsrecht sowie im (inklusiven) Hilfeplanverfahren und der Beratung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Rechtsprechung

WEJUA014B

Schwerpunkte:

·     Inklusive Neuregelungen im Leistungsrecht zum 10.6.2021, zum 1.1.2024 und zum 1.1.2028

·     Neuregelungen im sonstigen Leistungsrecht (insbesondere § 19, § 20, § 27 und § 41 SGB VIII)

·     Neuregelungen im Hilfeplanverfahren (insbesondere § 36 Abs. 3 S. 2 und § 36b SGB VIII) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erfordernisse

·     Neuregelungen im Beratungskontext (§ 10a SGB VIII, § 37 Abs. 1 SGB VIII, § 37a SGB VIII)

 

Zielgruppe

Zielgruppe: Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Vorkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.

Ziel

Die Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist zum 10.06.2021 in Kraft getreten. Die Teilnehmenden dieses Seminars sind im Anschluss in der Lage die umfangreichen Neuregelungen im (inklusiven) Leistungsrecht nach dem SGB VIII unter Einschluss des Hilfeplanverfahrens rechtssicher anzuwenden. Ferner werden die Neuregelungen im Beratungskontext vermittelt. Die Rechtslage wird anhand von plastischen Praxisfällen erläutert. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
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      Referenten

      • Prof. Dr. Jan Kepert photo

        Prof. Dr. Jan Kepert

        Jan Kepert ist Jurist und Hochschullehrer. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat im Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit Prof. Kunkel für die Landesregierung Baden-Württemberg das Thema Kinderschutz und Datenschutz begutachtet (s. Abschlussbericht Kommission Kinderschutz Staufen, Band I und II). Vergleichbare Rechtsfragen hat er im Sommer 2020 für das Sozialministerium des Saarlandes zusammen mit Prof. Salgo begutachtet. Jan Kepert hat zudem in den Jahren 2019/2020 als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beim Projekt "Hochproblematische Kinderschutzverläufe - Betroffenen eine Stimme geben" mitgewirkt. Im Beteiligungsverfahren zum Referentenentwurf des KJSG hat er aktuell für mehrere Verbände rechtsgutachterlich zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen.

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