Die Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG): Inklusives Leistungsrecht und Rechtsänderungen im weiteren Leistungsrecht sowie im (inklusiven) Hilfeplanverfahren und der Beratung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Rechtsprechung

WEJUA014B

Schwerpunkte:

·     Inklusive Neuregelungen im Leistungsrecht zum 10.6.2021, zum 1.1.2024 und zum 1.1.2028

·     Neuregelungen im sonstigen Leistungsrecht (insbesondere § 19, § 20, § 27 und § 41 SGB VIII)

·     Neuregelungen im Hilfeplanverfahren (insbesondere § 36 Abs. 3 S. 2 und § 36b SGB VIII) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erfordernisse

·     Neuregelungen im Beratungskontext (§ 10a SGB VIII, § 37 Abs. 1 SGB VIII, § 37a SGB VIII)

 

Zielgruppe

Zielgruppe: Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Vorkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.

Ziel

Die Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist zum 10.06.2021 in Kraft getreten. Die Teilnehmenden dieses Seminars sind im Anschluss in der Lage die umfangreichen Neuregelungen im (inklusiven) Leistungsrecht nach dem SGB VIII unter Einschluss des Hilfeplanverfahrens rechtssicher anzuwenden. Ferner werden die Neuregelungen im Beratungskontext vermittelt. Die Rechtslage wird anhand von plastischen Praxisfällen erläutert. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
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