Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe. Rechtliche Grundlagen, Anwendungsbeispiele, Praxisfragen

WEJUE086Z

Schwerpunkte:

·     Überblick über das PB und seine gesetzliche Regelung im SGB IX, VIII und XII

·     Leistungen der Jugendhilfe als PB

·     Der Verfahrensweg zum PB

·     Die Zielvereinbarung, Inhalt und rechtliche Qualität

·     Rolle des Alters, der Art der Behinderung und der Verknüpfung der Eingliederungshilfe mit weiteren Leistungen des SGB für ein PB

·     Gestaltung und Umfang des PB

·     Kongruenz von Leistungen der Eltern/Verwandter und Leistungen der Jugendhilfe

·     Konkurrenz von Leistungen der Schule oder Schulverwaltung und der Jugendhilfe

·     Kontrolle und Abrechnung des PB durch den Leistungsträger

 

Zielgruppe

Mitarbeiter der Eingliederungs-, Kinder- und Jugendhilfe, sowie im Gesundheitsbereich.

Ziel

Nach § 29 SGB IX werden Leistungen zur Teilhabe auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets (PB) erbracht, um dem Leistungsberechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Leistungen zur Schulbegleitung im Kinder- und Jugendhilferecht sind Leistungen zur Teilhabe an Bildung, die auf Antrag als Persönliches Budget erbracht werden. Soweit die Intention des Gesetzgebers. In der Praxis vertreten Jugendämter jedoch mitunter die Auffassung, dass ein solcher Anspruch für Kinder und Jugendliche nicht zum Tragen kommt. Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen des Persönlichen Budgets und am Beispiel der Schulbegleitung das Wirken des Persönlichen Budgets von der Antragstellung bis zur Abrechnung erläutert. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 17.11.2025

    (10:00

    -

    11:30)

    (Online)

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Preis

195,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Martina Steinke photo

    Martina Steinke

    Frau Martina Steinke war über zehn Jahre als Diplom-Sozialpädagogin in unterschiedlichen Bereichen der Sozialarbeit (u.a. in der Jugendhilfe und als gesetzliche Betreuerin) tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und mehrjährige Tätigkeit als Referentin für Sozialrecht und Sozialpolitik beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. war sie auch als Lehrbeauftragte an der ev. FH Bochum tätig. Seit 2009 arbeitet sie als Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei mit dem Schwerpunkt Sozialrecht in Bochum.

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