Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG): Aktuelle Entwicklungen seit Inkrafttreten der 1. Stufe und Weiterentwicklung bis 2028

WEJUA014D1

Schwerpunkte:

·     Neuausrichtung der Grundprinzipien des SGB VIII

·     Veränderungen des Leistungsrechts

·     Veränderungen des Hilfeplanverfahrens

·     Beratungs- und Beteiligungsansprüche

·     Auswirkungen der Änderungen u.a. auf Kinderschutz, das Leistungserbringerrecht

·     Beratung nach § 10a SGB VIII und Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII

 

Zielgruppe

Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Verfahrensbeistände und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich, Rechtsanwälte (Die Inhalte des Seminars erfüllen die Voraussetzungen für eine Fortbildung nach § 15 FAO. Die abschließende Anerkennung liegt im Ermessen der zuständigen Rechtsanwaltskammer.)

Ziel

Mit dem KJSG hat die Kinder- und Jugendhilfe mit Wirkung vom 10. Juni 2021 erhebliche Veränderungen erfahren, die erhebliche Umsetzungsbedarfe auslösen und die Rechtsanwendung verändert haben. Mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben wird das SGB VIII umfassend neu strukturiert werden. Diese weitreichenden Veränderungen werden mit dem Seminar beleuchtet und Umsetzungsbedarfe für die Praxis bearbeitet werden. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 08.09.2025

    (10:00

    -

    16:30)

    (Online)

  • 12.03.2026

    (10:00

    -

    16:30)

    (Online)

  • 17.09.2026

    (10:00

    -

    16:30)

    (Online)

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Preis

175,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Prof. Dr. Jan Kepert photo

    Prof. Dr. Jan Kepert

    Jan Kepert ist Jurist und Hochschullehrer. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat im Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit Prof. Kunkel für die Landesregierung Baden-Württemberg das Thema Kinderschutz und Datenschutz begutachtet (s. Abschlussbericht Kommission Kinderschutz Staufen, Band I und II). Vergleichbare Rechtsfragen hat er im Sommer 2020 für das Sozialministerium des Saarlandes zusammen mit Prof. Salgo begutachtet. Jan Kepert hat zudem in den Jahren 2019/2020 als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beim Projekt "Hochproblematische Kinderschutzverläufe - Betroffenen eine Stimme geben" mitgewirkt. Im Beteiligungsverfahren zum Referentenentwurf des KJSG hat er aktuell für mehrere Verbände rechtsgutachterlich zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen.

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