Behördeninterne Regelwerke überprüfen und erstellen - am Beispiel von Dienstanweisungen zur Korruptionsprävention

VWA074H

Schwerpunkte:

·     Normenhierarchie - Begriff und Bedeutung

·     Regelungsbedürfnisse erkennen und bestimmen

·     Rechtliche Anforderungen an ein behördeninternes Regelwerk

·     Inhaltliche und didaktische Anforderungen

·     Beispiel: Verhaltenskodex

·     Beispiel: Dienstanweisung zur Korruptionsprävention

Zielgruppe

Antikorruptionsbeauftragte, Compliance-Beauftragte, Leiter Recht sowie alle Personen, die innerhalb einer Behörde oder einem öffentlichen Unternehmen damit beauftragt sind, interne Regelwerke zu erstellen.

Ziel

Behördeninterne Regelwerke (Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen etc.) haben unterschiedliche Bezeichnungen, aber letztendlich nur ein Regelungsziel: die Präzisierung und Klarstellung (dienst-)rechtlicher Pflichten. Besonders zur Korruptionsprävention werden vielfältige behördeninterne Regelwerke formuliert. In der Praxis zeigen sich allerdings rechtlich, inhaltlich und didaktisch deutliche Unterschiede, die sich auf die Verständlichkeit, Akzeptanz und Einhaltung der Regelwerke auswirken. Ziel des Seminars ist es, den analytischen Blick der Teilnehmer für gute und weniger gute Regelwerke zu schärfen und selbst für die Formulierung guter Regelwerke gerüstet zu sein. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 18.11.2025

    (09:00

    -

    12:30)

    (Online)

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Preis

195,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Dr. Daniela Heinemann photo

    Dr. Daniela Heinemann

    Frau Dr. Heinemann war Professorin und Hochschullehrerin an der Hochschule für Polizei und Verwaltung in Wiesbaden sowie an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz sowie Referatsleiterin im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Mainz. Im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit war sie in einer internationalen Großkanzlei in der Praxisgruppe zum Wirtschaftsverwaltungsrecht tätig. Die Anfertigung ihrer Dissertation auf dem Gebiet des EU-Vergaberechts wurde von der Studienstiftung des deutschen Volkes mit einem Promotionsstipendium gefördert und von der Oldenburgischen Landesbank mit einem Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Inzwischen ist sie Leiterin der Abteilung "Hochschulen und Hochschulbau" im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.

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