Haushaltsausgleich und Haushaltssicherungskonzept nach dem 3. NKFWG NRW

GWEHKA001N

Schwerpunkte:

·     Haushaltsausgleich nach dem 3. NKFWG NRW

·     Stufensystem, Schwellenwerte und Rechtsfolgen

·     Verlustvortrag in Planung und Haushaltssteuerung

·     Genehmigungserfordernisse und Rolle der Kommunalaufsicht

·     Haushaltssicherungskonzept nach §§ 76 und 84 GO NRW

·     Anforderungen an Konsolidierungspfad und Zielerreichung

·     Typische Fallgestaltungen aus der kommunalen Praxis

·     Aktuelle Entwicklungen und Verwaltungsvorgaben

 

 

Zielgruppe

Ratsmitglieder, Gremienmitglieder (z. B. Vertretungsorgane, Ausschüsse, Aufsichtsräte), Mitarbeiter der Kämmereien und Rechnungsprüfungsämter, Mitarbeiter der Kommunalaufsicht

Ziel

Mit dem 3. NKFWG NRW wurden die Vorgaben zum kommunalen Haushaltsausgleich, zum Verlustvortrag und zur Haushaltssicherung neu justiert. Für Kämmereien, Rechnungsprüfung, Kommunalaufsicht und kommunale Gremien stellt sich damit die Frage, wann ein Haushalt als ausgeglichen gilt, wann ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich wird und welche Folgen der Verlustvortrag für Planung, Genehmigung und Steuerung hat. Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die aktuellen rechtlichen Grundlagen und deren praktische Bedeutung für die kommunale Haushaltswirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt stehen das Stufensystem des Haushaltsausgleichs, die Anwendung des Verlustvortrags, die Anforderungen an Haushaltssicherungskonzepte sowie typische Fallgestaltungen aus der kommunalen Praxis. Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V. GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.
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  • Online (BigBlueButton)

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  • 29.10.2026

    (09:00

    -

    11:30)

    (Online)

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Preis

195,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Christian Patrick Brockhaus photo

    Christian Patrick Brockhaus

    Herr RD Christian Patrick Brockhaus absolvierte den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsdienst bei der Stadt Remscheid und an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Wuppertal. Nach seinen betriebswirtschaftlichen Studien an der FernUniversität in Hagen war er zunächst im Hauptamt der Stadt Remscheid tätig. Im Anschluss war er in privat- und öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Einrichtungen mit den Schwerpunkten Rechnungswesen und Projektarbeit beschäftigt und zuletzt Kämmereileiter der Stadt Hennef. Anfang 2015 wechselte er als Dozent für Haushaltsrecht und Rechnungswesen/Controlling an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Köln.

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