Die Neuregelungen im § 12a KAG NRW zur Ausschlussfrist im Beitragsrecht
GWESTB100Z
Zielgruppe
Mitarbeiter in Kommunen, die Beitragserhebungen durchführen und Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern
Ziel
Im Mai 2023 wurde im nordrhein-westfälischen KAG ein § 12a KAG eingefügt, der rückwirkend zum 1.6.2022 in Kraft getreten ist. Zugleich wurde der bisherige § 3 BauGB- Ausführungsgesetz NRW rückwirkend zum 1.6.2022 wieder aufgehoben. Ziel des Seminars ist es, die aus diesen gesetzlichen Änderungen resultierenden Auswirkungen auf die Beitragserhebungen in den Kommunen zu erläutern. Beispielhaft sei auf den bisherigen § 3 Abs. 4 BauGB AG NRW hingewiesen, der eine 25-jährige Ausschlussfrist geregelt hat, die an den Baubeginn der Erschließungsanlage anknüpfte und nunmehr rückwirkend obsolet geworden ist. Damit sind Baumaßnahmen, die nach KAG hätten abgerechnet werden müssen, jetzt wieder nach BauGB abzurechnen. Typische Fallkonstellationen werden in diesem Seminar erörtert. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
Standorte
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
06.10.2025
(09:30
-12:00)
(Online)
Preis
245,00 € USt.-befreit
Referenten
Walter Hudec
Herr Walter Hudec hat in Bonn von 1981 bis 2020 das Beitragsrecht betreut und ist seit 1986 Dozent und seit 1989 Fachreferent in den Bereichen Abgabenrecht, Bau- und Planungsrecht sowie Kommunales Finanzmanagement
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