Die Neuregelungen im § 12a KAG NRW zur Ausschlussfrist im Beitragsrecht

GWESTB100Z

Schwerpunkte:

·     Konsequenzen aus der rückwirkenden Aufhebung des § 3 BauGB-AG NRW: u.a. Wechsel vom Straßenausbaubeitrag zum Erschließungsbeitrag, wenn der Baubeginn länger als 25 Jahre zurückliegt

·     Ausschlussfrist nach Eintritt der Vorteilslage nach der Neuregelung im § 12a KAG

·     Übergangsregelungen im § 12a KAG

·     Fiktive Abrechnung von Vorausleistungen

·     Beitragsrechtliche Konsequenzen nach Ablauf der Ausschlussfrist

 

Zielgruppe

Mitarbeiter in Kommunen, die Beitragserhebungen durchführen und Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern

Ziel

Im Mai 2023 wurde im nordrhein-westfälischen KAG ein § 12a KAG eingefügt, der rückwirkend zum 1.6.2022 in Kraft getreten ist. Zugleich wurde der bisherige § 3 BauGB- Ausführungsgesetz NRW rückwirkend zum 1.6.2022 wieder aufgehoben. Ziel des Seminars ist es, die aus diesen gesetzlichen Änderungen resultierenden Auswirkungen auf die Beitragserhebungen in den Kommunen zu erläutern. Beispielhaft sei auf den bisherigen § 3 Abs. 4 BauGB AG NRW hingewiesen, der eine 25-jährige Ausschlussfrist geregelt hat, die an den Baubeginn der Erschließungsanlage anknüpfte und nunmehr rückwirkend obsolet geworden ist. Damit sind Baumaßnahmen, die nach KAG hätten abgerechnet werden müssen, jetzt wieder nach BauGB abzurechnen. Typische Fallkonstellationen werden in diesem Seminar erörtert. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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  • 06.10.2025

    (09:30

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    12:00)

    (Online)

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Preis

245,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Walter Hudec photo

    Walter Hudec

    Herr Walter Hudec hat in Bonn von 1981 bis 2020 das Beitragsrecht betreut und ist seit 1986 Dozent und seit 1989 Fachreferent in den Bereichen Abgabenrecht, Bau- und Planungsrecht sowie Kommunales Finanzmanagement

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