Mehrarbeit und Überstunden im öffentlichen Dienst. Was ist der Unterschied und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Die aktuelle BAG-Rechtsprechung hierzu im Überblick

GWEPEA059

Schwerpunkte:

·     Regelmäßige Arbeitszeit

·     Mehrarbeit und Überstunden

·     Verpflichtung zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit

·     Voraussetzungen für das Vorliegen von Überstunden (Grundregel)

·     Sonderregeln: beim Arbeitszeitkorridor; bei einer Rahmenzeit; bei Gleitzeit; bei Wechselschicht- und Schichtarbeit; dienstplanmäßige Überstunden

·     Ausgleich für Überstunden

 

Zielgruppe

Beschäftigte aus Personalbereichen, Dienstplaner, Interessenvertretungen, Fachvorgesetze und alle Interessenten, die sich einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung verschaffen möchten. Grundkenntnisse des TVöD und des allgemeinen Arbeitsrechts sind keine Voraussetzung.

Ziel

Die Frage, ob auch Teilzeitbeschäftigte im TVöD bei Überschreitung ihrer regelmäßigen Arbeitszeit einen Anspruch auf Überstundenzuschläge haben, beschäftigt seit Jahren Literatur und Rechtsprechung. In diesem Online-Seminar werden die Grundregeln des Überstunden- und Mehrarbeitsbegriffs sowie sämtliche davon abweichende Sonderregelungen des TVöD ausführlich erläutert. Unter Vorstellung der neuesten Rechtsprechung des BAG sollen die Teilnehmer lernen, zwischen den Begriffen Mehrarbeit, Überstunden und dienstplanmäßige Überstunden zu unterscheiden. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 18.11.2025

    (14:00

    -

    15:30)

    (Online)

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Preis

185,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Dirk Brand photo

    Dirk Brand

    Herr Dirk Brand ist Personalbetriebswirt (VWA). Nach einer fast 20-jährigen Tätigkeit in mehreren (Führungs-)Funktionen eines großen Nahverkehrsunternehmens - zuletzt Bereichsleiter für die Personal- und Sozialwirtschaft - wechselte er als Referent für das allgemeine Arbeits- und Tarifrecht der öffentlichen Wirtschaft zum Kommunalen Arbeitgeberverband NW. Seit 2021 ist er freiberuflich tätig. Dirk Brand ist langjähriger Dozent und Berater für arbeits- und tarifrechtliche Fragestellungen.

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