TVöD und TV-L: Grundlagen und Sonderregelungen im Urlaubsrecht

GWEPEA061W

Schwerpunkte:

·     Regelungen aus dem BUrlG und aus TVöD/TV-L

·     Entstehung von Urlaub

·     Berechnung von Urlaub bei Teilzeit, Elternzeit und in Sonderfällen

·     Übertragung von Urlaub und Obliegenheitspflichten

·     Verfall und Verjährung von Urlaub

·     Umrechnung von Urlaub bei Teilzeit und erneutem Wechsel des Arbeitszeitmodells

·     Übertragung von Urlaub: Hinweisobliegenheit

·     Übertragung und Verfall von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit

·     Urlaubsübertragung bei Elternzeit und Sabbatical

·     Verfall und Verjährung von Urlaub und Urlaubsabgeltung

 

Zielgruppe

Dienstkräfte aus dem Personalservice und mit Personalangelegenheiten befasste Mitarbeiter anderer Bereiche, Personalratsmitglieder, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragte, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, die sich aktuelles Fachwissen zum TVöD/TV-L aneignen wollen.

Ziel

Das Urlaubsrecht gehört zu den Standards der Personalarbeit. Dabei gilt es, sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die jeweils aktuelle Rechtsprechung zu kennen und anzuwenden. In diesem Grundlagen-Webinar werden die Normen aus dem BurlG und aus dem Tarifrecht (TVöD/TV-L) dargestellt und um Rechtsprechung ergänzt. Daneben werden Urlaubsfälle berechnet und Sonderfälle besprochen. Fälle der Teilnehmer können eingereicht werden. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 16.09.2025

    (09:00

    -

    12:15)

    (Online)

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Preis

225,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Sebastian Günther photo

    Sebastian Günther

    Rechtsanwalt Sebastian Günther ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der Kanzlei GÜNTHER - ZIMMERMANN Rechtsanwälte und langjähriger Seminardozent des KBW. Er hat sich während seiner Stationen als Justitiar beim Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin, bis 2016) und als stellv. Geschäftsführer der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, bis 2022) auf die Beratung und Prozessvertretung im TVöD und TV-L spezialisiert. Neben den klassischen arbeitsrechtlichen Themen (Befristung, Kündigung u.a.) gehören das allgemeine Tarifrecht (Einführung, Arbeitszeit und Urlaub) und insbesondere die Eingruppierung und die Stufenzuordnung zu seinen Schwerpunkten.

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