Stufenzuordnung und Vereinbarung eines Kann-Vorschriften-Systems zur Fachkräftegewinnung

GWEPEA400F

Schwerpunkte:

·     Einschlägige Berufserfahrung: Definition und Anwendung in der Praxis

·     Wiedereinstellungsfälle

·     Kombination von Muss- und Kann-Vorschriften

·     Aktuelle Rechtsprechung

·     Mitbestimmung

·     Systematik der Regelungen: Wann nehme ich was?

·     Anrechnung förderlicher Zeiten

·     Stufenvorweggewährung

·     Fachkräftezulagen

·     praktische Umsetzung der Mitbestimmung

 

Zielgruppe

Dienstkräfte aus dem Personalservice und mit Personalangelegenheiten befasste Mitarbeiter anderer Bereiche, Personalratsmitglieder, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragte, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, die sich aktuelles Fachwissen zum TVöD aneignen wollen.

Ziel

Die Stufenzuordnung stellt neben der Eingruppierung ein zentrales Element bei der Einstellung bzw. bei der Höhergruppierung/Herabgruppierung dar. Dabei sind zahlreiche Sonderregelungen und auch Entscheidungen des BAG und der Landesarbeitsgerichte zu beachten. In Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften stellt sich die Frage der systematischen Gestaltung eines Stufensystems oberhalb der Muss-Vorschriften: Wie sollen die Kann-Vorschriften zur Anwendung kommen? Im Webinar werden die Grundlagen dargestellt und vertieft, dazu wird die aktuelle Rechtsprechung charakterisiert. Ebenso werden die Entwicklung eines eigenen Stufensystems sowie die entsprechende Einbindung von Personalrat/Betriebsrat insbesondere erörtert werden. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 25.09.2025

    (09:00

    -

    12:15)

    (Online)

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Preis

195,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Sebastian Günther photo

    Sebastian Günther

    Rechtsanwalt Sebastian Günther ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der Kanzlei GÜNTHER - ZIMMERMANN Rechtsanwälte und langjähriger Seminardozent des KBW. Er hat sich während seiner Stationen als Justitiar beim Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin, bis 2016) und als stellv. Geschäftsführer der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, bis 2022) auf die Beratung und Prozessvertretung im TVöD und TV-L spezialisiert. Neben den klassischen arbeitsrechtlichen Themen (Befristung, Kündigung u.a.) gehören das allgemeine Tarifrecht (Einführung, Arbeitszeit und Urlaub) und insbesondere die Eingruppierung und die Stufenzuordnung zu seinen Schwerpunkten.

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