Feuerwehrleistungen und Umsatzsteuer nach dem neuen § 2b UStG
WESTA082C
Zielgruppe
Kämmerer; mit der Umsatzsteuer befasste Mitarbeiter/innen in Kämmereien und bei den Feuerwehren
Ziel
Durch den Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG sowie den neuen § 2b UStG ergeben sich grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand, für die meisten juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach Auslaufen der Übergangsregelung ab 01.01.2025. Städte, Gemeinden und Landkreise haben Feuerwehren oder sind zumindest Funktionsträger für den Brandschutz. Neben den Pflichtaufgaben nehmen die Feuerwehren häufig auch freiwillige Aufgaben planmäßig oder individuell wahr, für die sie Leistungsentgelte erhalten. Dabei handelt es sich um Leistungen gegenüber Bürgern, aber auch gegenüber anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ein Teil der Leistungen kann ab 2025 umsatzsteuerpflichtig werden. Daher ist es wichtig, rechtzeitig bestehende Leistungsinhalte, Satzungen und Verträge zu untersuchen in Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeiten, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden oder zu verringern. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
Standorte
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
28.10.2025
(10:30
-12:30)
(Online)
26.03.2026
(10:30
-12:30)
(Online)
22.10.2026
(10:30
-12:30)
(Online)
Preis
225,00 € USt.-befreit
Referenten
Walter Claaßen
Herr Walter Claaßen, Stadtoberamtsrat a.D., ist ausgebildeter Dipl.-Verwaltungswirt und war lange Jahre im Dienst der Landeshauptstadt Hannover hauptsächlich in der Steuerverwaltung tätig, zuletzt als Leiter des Sachgebietes "Stadt als Steuerschuldner und Außenprüfung". Er war zudem viele Jahre nebenberuflich Lehrbeauftragter an einem niedersächsischen Studieninstitut und führt seit über 20 Jahren Seminare an verschiedenen kommunalen Studieneinrichtungen durch.
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