Feuerwehrleistungen und Umsatzsteuer nach dem neuen § 2b UStG

WESTA082C

Schwerpunkte:

·     Rechtliche Grundlagen, bisherige Umsatzbesteuerung

·     Neues Umsatzsteuerrecht, insbes. § 2b UStG, Bedeutung für Feuerwehrleistungen, Übergangsregelung

·     Unternehmereigenschaft, maßgebliches Kriterium: die möglichen größeren Wettbewerbsverzerrungen

·     Hilfsgeschäfte und Nebenleistungen, die evtl. nichtunternehmerisch sind, Marginalgrenze

·     Mögliche Steuerbefreiungen

·     Individuelle Betrachtung häufig vorkommender Leistungen bei den Feuerwehren

·     Gestaltungsmöglichkeiten allgemein und bei bestimmten Leistungen

 

Zielgruppe

Kämmerer; mit der Umsatzsteuer befasste Mitarbeiter/innen in Kämmereien und bei den Feuerwehren

Ziel

Durch den Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG sowie den neuen § 2b UStG ergeben sich grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand, für die meisten juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach Auslaufen der Übergangsregelung ab 01.01.2025. Städte, Gemeinden und Landkreise haben Feuerwehren oder sind zumindest Funktionsträger für den Brandschutz. Neben den Pflichtaufgaben nehmen die Feuerwehren häufig auch freiwillige Aufgaben planmäßig oder individuell wahr, für die sie Leistungsentgelte erhalten. Dabei handelt es sich um Leistungen gegenüber Bürgern, aber auch gegenüber anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ein Teil der Leistungen kann ab 2025 umsatzsteuerpflichtig werden. Daher ist es wichtig, rechtzeitig bestehende Leistungsinhalte, Satzungen und Verträge zu untersuchen in Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeiten, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden oder zu verringern. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
location

Standorte

  • Online (BigBlueButton)

location

Terminoptionen

  • 28.10.2025

    (10:30

    -

    12:30)

    (Online)

  • 26.03.2026

    (10:30

    -

    12:30)

    (Online)

  • 22.10.2026

    (10:30

    -

    12:30)

    (Online)

location

Preis

225,00 € USt.-befreit
location

Referenten

  • Walter Claaßen photo

    Walter Claaßen

    Herr Walter Claaßen, Stadtoberamtsrat a.D., ist ausgebildeter Dipl.-Verwaltungswirt und war lange Jahre im Dienst der Landeshauptstadt Hannover hauptsächlich in der Steuerverwaltung tätig, zuletzt als Leiter des Sachgebietes "Stadt als Steuerschuldner und Außenprüfung". Er war zudem viele Jahre nebenberuflich Lehrbeauftragter an einem niedersächsischen Studieninstitut und führt seit über 20 Jahren Seminare an verschiedenen kommunalen Studieneinrichtungen durch.

    mehr...