Friedhöfe und Umsatzsteuer, insbes. nach dem neuen § 2b UStG
WESTA082F
Zielgruppe
Kämmerer; mit der Umsatzsteuer befasste Mitarbeiter/innen in Kämmereien und in der Friedhofsverwaltung
Ziel
Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, dem Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG sowie den neuen § 2b UStG ergeben sich grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand. Fast jede Gemeinde verfügt über Bestattungsplätze, die auch von den neuen Regelungen betroffen sein können. Unter Beachtung der neuen gesetzlichen Bestimmungen und auch ergangener Verwaltungsanweisungen wird die gesamte Friedhofstätigkeit unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Dabei wird dargestellt, was künftig umsatzsteuerpflichtig ist und inwieweit Vorsteuern geltend gemacht werden können. Auf die einzelnen Leistungen des Friedhofs wird eingegangen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
Standorte
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
21.08.2025
(10:30
-12:00)
(Online)
19.02.2026
(10:30
-12:00)
(Online)
18.08.2026
(10:30
-12:00)
(Online)
Preis
195,00 € USt.-befreit
Referenten
Walter Claaßen
Herr Walter Claaßen, Stadtoberamtsrat a.D., ist ausgebildeter Dipl.-Verwaltungswirt und war lange Jahre im Dienst der Landeshauptstadt Hannover hauptsächlich in der Steuerverwaltung tätig, zuletzt als Leiter des Sachgebietes "Stadt als Steuerschuldner und Außenprüfung". Er war zudem viele Jahre nebenberuflich Lehrbeauftragter an einem niedersächsischen Studieninstitut und führt seit über 20 Jahren Seminare an verschiedenen kommunalen Studieneinrichtungen durch.
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