Friedhöfe und Umsatzsteuer, insbes. nach dem neuen § 2b UStG

WESTA082F

Schwerpunkte:

·     Rechtliche Grundlagen, bisherige Umsatzbesteuerung

·     Neues Umsatzsteuerrecht, insbes. § 2b UStG, Bedeutung für die Friedhofsverwaltung, Übergangsregelung

·     Unternehmereigenschaft, steuerbare Leistungen, Steuerbefreiungen

·     Hauptleistungen und Nebenleistungen

·     Steuerliche Betrachtung der einzelnen Leistungen

·     Besonderheiten bei der Grabpflege

·     Besondere Situation bei Überlassung an Dritte private oder öff.-rechtl./kirchl. Träger

 

Zielgruppe

Kämmerer; mit der Umsatzsteuer befasste Mitarbeiter/innen in Kämmereien und in der Friedhofsverwaltung

Ziel

Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, dem Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG sowie den neuen § 2b UStG ergeben sich grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand. Fast jede Gemeinde verfügt über Bestattungsplätze, die auch von den neuen Regelungen betroffen sein können. Unter Beachtung der neuen gesetzlichen Bestimmungen und auch ergangener Verwaltungsanweisungen wird die gesamte Friedhofstätigkeit unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Dabei wird dargestellt, was künftig umsatzsteuerpflichtig ist und inwieweit Vorsteuern geltend gemacht werden können. Auf die einzelnen Leistungen des Friedhofs wird eingegangen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 21.08.2025

    (10:30

    -

    12:00)

    (Online)

  • 19.02.2026

    (10:30

    -

    12:00)

    (Online)

  • 18.08.2026

    (10:30

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    12:00)

    (Online)

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Preis

195,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Walter Claaßen photo

    Walter Claaßen

    Herr Walter Claaßen, Stadtoberamtsrat a.D., ist ausgebildeter Dipl.-Verwaltungswirt und war lange Jahre im Dienst der Landeshauptstadt Hannover hauptsächlich in der Steuerverwaltung tätig, zuletzt als Leiter des Sachgebietes "Stadt als Steuerschuldner und Außenprüfung". Er war zudem viele Jahre nebenberuflich Lehrbeauftragter an einem niedersächsischen Studieninstitut und führt seit über 20 Jahren Seminare an verschiedenen kommunalen Studieneinrichtungen durch.

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