Friedhöfe und Umsatzsteuer, insbes. nach dem neuen § 2b UStG
WESTA082F
Zielgruppe
Kämmerer; mit der Umsatzsteuer befasste Mitarbeiter/innen in Kämmereien und in der Friedhofsverwaltung
Ziel
Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, dem Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG sowie den neuen § 2b UStG ergeben sich grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand. Fast jede Gemeinde verfügt über Bestattungsplätze, die auch von den neuen Regelungen betroffen sein können. Unter Beachtung der neuen gesetzlichen Bestimmungen und auch ergangener Verwaltungsanweisungen wird die gesamte Friedhofstätigkeit unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Dabei wird dargestellt, was künftig umsatzsteuerpflichtig ist und inwieweit Vorsteuern geltend gemacht werden können. Auf die einzelnen Leistungen des Friedhofs wird eingegangen.
Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.
Standorte
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
19.08.2026
(10:30
-12:00)
(Online)
Preis
195,00 € USt.-befreit
Referenten

Dr. Henning Rüth
Dr. Henning H. Rüth verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung in der umsatzsteuerrechtlichen Beratung nationaler und internationaler Unternehmen aller Größenklassen. Dies umfasst sowohl Gestaltungs- als auch Abwehrberatung, aber auch Compliance und Tax CMS. Ein besonderer Branchenschwerpunkt liegt dabei auf den Bereichen Public Sector, Renewables und Transport. Henning Rüth ist seit 2024 bei Grant Thornton.
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