Gefahr für die interkommunale Zusammenarbeit unter umsatzsteuerlichen Aspekten des neuen § 2b UStG
WESTA082K
Zielgruppe
Kämmerer sowie mit der Umsatzsteuer befasste Mitarbeiter/innen; sonstige Interessenten
Ziel
Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, den Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG sowie den neuen § 2b UStG ergeben sich grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand. Fast jede Gemeinde, fast jeder Landkreis sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sind in der interkommunalen Zusammenarbeit involviert. Die Politik will diese fördern und hatte seinerzeit angekündigt, bei der Abfassung des § 2b UStG die Förderungswürdigkeit entsprechend zu berücksichtigen. Von dieser Absicht ist nicht viel übriggeblieben. Beistandsleistungen dieser Art werden zu einem großen Teil spätestens ab 01.01.2025 umsatzsteuerpflichtig werden. Finanziell kann dies erheblich zu Buche schlagen, zumal es sich vornehmlich um Dienstleistungen handelt und daher kaum abzugsfähige Vorsteuern geltend gemacht werden können. Umso wichtiger ist es nun, bestehende Verträge zu untersuchen in Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeiten, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden oder zu verringern. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
Standorte
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
25.11.2025
(10:30
-12:30)
(Online)
07.05.2026
(10:30
-12:30)
(Online)
25.11.2026
(10:30
-12:30)
(Online)
Preis
145,00 € USt.-befreit
Referenten
Walter Claaßen
Herr Walter Claaßen, Stadtoberamtsrat a.D., ist ausgebildeter Dipl.-Verwaltungswirt und war lange Jahre im Dienst der Landeshauptstadt Hannover hauptsächlich in der Steuerverwaltung tätig, zuletzt als Leiter des Sachgebietes "Stadt als Steuerschuldner und Außenprüfung". Er war zudem viele Jahre nebenberuflich Lehrbeauftragter an einem niedersächsischen Studieninstitut und führt seit über 20 Jahren Seminare an verschiedenen kommunalen Studieneinrichtungen durch.
mehr...