Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch den neuen § 2b und den Wegfall des § 2 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz - Intensivseminar
WESTA082S
Zielgruppe
Mitarbeiter in den Finanzfachbereichen, die für die Bearbeitung der Angelegenheiten ihrer Körperschaft als Umsatzsteuerschuldner zuständig sind.
Ziel
Neuregelungen zur Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind seit dem 01.01.2016 mit Wirkung für Umsätze ab 01.01.2017 in Kraft. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und durch einen neuen § 2b ersetzt, der jetzt die Einschränkung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts bei Ausübung öffentlicher Gewalt regelt. Der Begriff des Betriebes gewerblicher Art ist für die Umsatzsteuerpflicht nicht mehr von Bedeutung. Die Vermögensverwaltung und - bei Nichterfüllung bestimmter Bedingungen - sogar hoheitliche Tätigkeiten können umsatzsteuerpflichtig werden. Vor allem die interkommunale Zusammenarbeit kann finanziell nachteilig betroffen sein. Bis 31.12.2016 bestand die Möglichkeit, dem Finanzamt gegenüber zu erklären, ob man die bisherige Rechtslage (höchstens bis zum Jahr 2024) weiterhin anwenden will. Das Webinar will die Teilnehmer in die Lage versetzen, die Bedeutung der Neuregelungen zu erkennen. Es werden Hilfestellungen gegeben, um die vor Ort bestehenden Sachverhalte, insbesondere bei der Vermögensverwaltung und den Beistandsleistungen einschätzen und optimieren zu können. Wenn die Verwaltung dem Finanzamt gegenüber vorsorglich bis 31.12.2016 erklärt hat, das bisherige Recht weiterhin anwenden zu wollen, soll die Entscheidungsfindung für oder gegen die Beibehaltung dieser Übergangsregelung erleichtert werden. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und GIBT Colleg e. V.
Standorte
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
29.10.2025
-30.10.2025
(Online)
20.04.2026
-21.04.2026
(Online)
27.10.2026
-28.10.2026
(Online)
Preis
375,00 € USt.-befreit
Referenten
Walter Claaßen
Herr Walter Claaßen, Stadtoberamtsrat a.D., ist ausgebildeter Dipl.-Verwaltungswirt und war lange Jahre im Dienst der Landeshauptstadt Hannover hauptsächlich in der Steuerverwaltung tätig, zuletzt als Leiter des Sachgebietes "Stadt als Steuerschuldner und Außenprüfung". Er war zudem viele Jahre nebenberuflich Lehrbeauftragter an einem niedersächsischen Studieninstitut und führt seit über 20 Jahren Seminare an verschiedenen kommunalen Studieneinrichtungen durch.
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