Top aktuell: Umsatzsteuer bei Vermietungen/Verpachtungen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts nach geändertem USt-Recht

WESTA082V

Schwerpunkte:

·     Rechtliche Grundlagen, bisherige Umsatzbesteuerung

·     Neues Umsatzsteuerrecht, insbes. Wegfall § 2 Abs. 3 UStG, Bedeutung für die Vermögensverwaltung

·     Übergangsregelung

·     Unternehmereigenschaft, steuerbare Leistungen

·     Steuerbefreiung, Ausnahmen, Verzicht auf Steuerbefreiung

·     Hauptleistungen und Nebenleistungen

·     Steuerliche Betrachtung der einzelnen Leistungen

·     Chancen insbes. bei Investitionen

·     Besonderheiten beim Vorhandensein prägender Betriebsvorrichtungen

·     Situation bei Überlassung ganzer Einrichtungen an Dritte private oder öff.-rechtl. Träger

 

Zielgruppe

Kämmerer; mit der Umsatzsteuer befasste Mitarbeiter/innen in Kämmereien und im Gebäudemanagement

Ziel

Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, dem Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG sowie den neuen § 2b UStG ergeben sich grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand. Wohl jede juristische Person des öffentlichen Rechts verfügt über Grundstücke, Gebäude, Räume, die sie nicht nur selbst nutzt, sondern auch anderen entgeltlich überlässt. Das können Wohnungen, Geschäftsräume, aber auch besondere Einrichtungen wie Sportstätten, Schulräume oder Dorfgemeinschaftshäuser sein. Der Entfall des bisherigen § 2 Abs. 3 UStG bewirkt, dass auch die Vermögensverwaltung die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft begründen kann. Die damit verbundenen Folgen, Chancen und der Handlungsbedarf werden im Einzelnen dargestellt. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 28.08.2025

    (10:00

    -

    12:15)

    (Online)

  • 26.02.2026

    (10:00

    -

    12:15)

    (Online)

  • 27.08.2026

    (10:00

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    12:15)

    (Online)

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Preis

195,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Walter Claaßen photo

    Walter Claaßen

    Herr Walter Claaßen, Stadtoberamtsrat a.D., ist ausgebildeter Dipl.-Verwaltungswirt und war lange Jahre im Dienst der Landeshauptstadt Hannover hauptsächlich in der Steuerverwaltung tätig, zuletzt als Leiter des Sachgebietes "Stadt als Steuerschuldner und Außenprüfung". Er war zudem viele Jahre nebenberuflich Lehrbeauftragter an einem niedersächsischen Studieninstitut und führt seit über 20 Jahren Seminare an verschiedenen kommunalen Studieneinrichtungen durch.

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