Verein und Haftung: Die Haftung des Vorstands und des Besonderen Vertreters. Rechtliche Grundlagen und Praxisfragen
GWENPO014F
Zielgruppe
Vorstandsmitglieder, Besondere Vertreter, Vereinsjuristen
Ziel
Vereine sind juristische Personen und haften, wenn Dritte durch den Verein bzw. durch für den Verein handelnde Personen geschädigt werden. Geschädigte können wählen, gegenüber wem sie ihre Ansprüche geltend machen. D.h. sofern der Vorstand eine Pflichtverletzung begangen hat, kann man sowohl gegen den Verein als auch gegen den Vorstand vorgehen. Darüber hinaus haften Vorstände grundsätzlich gesamtschuldnerisch auch für die Fehler anderer Vorstände. In diesem Seminar wird es vor allem um die Haftung der Vorstände und der Besonderen Vertreter eines Vereins gehen. Dabei wird hier zwischen der Haftung gegenüber Dritten und der Haftung gegenüber dem Verein unterschieden. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.