Verein und Haftung: Die Haftung des Vorstands und des Besonderen Vertreters. Rechtliche Grundlagen und Praxisfragen

GWENPO014F

Schwerpunkte:

·     Haftung für Unfälle, Spendenhaftung, Haftung für Rechtsgeschäfte und Insolvenzhaftung

·     Haftung aus schuldhafte und pflichtwidrige Geschäftsführungsmaßnahmen, Verletzung der gebotenen Sorgfalt zur ordentlichen Geschäftsführung

·     Missachtung der Satzung und der der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

·     Typische Fallkonstellationen

 

Zielgruppe

Vorstandsmitglieder, Besondere Vertreter, Vereinsjuristen

Ziel

Vereine sind juristische Personen und haften, wenn Dritte durch den Verein bzw. durch für den Verein handelnde Personen geschädigt werden. Geschädigte können wählen, gegenüber wem sie ihre Ansprüche geltend machen. D.h. sofern der Vorstand eine Pflichtverletzung begangen hat, kann man sowohl gegen den Verein als auch gegen den Vorstand vorgehen. Darüber hinaus haften Vorstände grundsätzlich gesamtschuldnerisch auch für die Fehler anderer Vorstände. In diesem Seminar wird es vor allem um die Haftung der Vorstände und der Besonderen Vertreter eines Vereins gehen. Dabei wird hier zwischen der Haftung gegenüber Dritten und der Haftung gegenüber dem Verein unterschieden. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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        Dorela Kress

        Der Tätigkeitsschwerpunkt von Dorela Kress lag seit Beginn ihrer Anwaltstätigkeit im Jahr 2013 auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Daher führt sie den Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht. Später kamen das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Vereinsrecht hinzu. Seit 2024 unterstützt sie mit ihrer Expertise die Gestalterbank in Villingen und Offenburg. Sie doziert zudem u.a. an der Frankfurt School of Finance & Management.

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