Rahmenvereinbarungen als flexibles Beschaffungsinstrument - Kompaktseminar in drei Teilen - Teil III: Die erfolgreiche vertragliche Ausgestaltung von Rahmenvereinbarungen: Mehrere Bezugsberechtigte; Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern; "parallele" Rahmenvereinbarungen
WEBFA385Z-3
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Vergabestellen, aus dem Bereich Vertragsverwaltung bzw. Vertragsmanagement, aus dem Einkauf und dem Lieferantenmanagement sowie aus Fachbereichen, die mit Rahmenvereinbarungen arbeiten; Rechnungsprüfer
Ziel
Im Teil 3 dieses Kompaktkurses erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über bedeutsame Spezialfragestellungen bei der Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen. Dazu gehört die Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen für mehrere Bezugsberechtigte (aktuelle EuGH-Rechtsprechung). Behandelt werden ferner Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern und die Frage nach der Zulässigkeit „paralleler“ Rahmenvereinbarungen. Die Veranstaltung setzt Grundlagenkenntnisse zu Rahmenvereinbarungen voraus und vermittelt - darauf aufbauend - wertvolle Spezialkenntnisse für mehr Flexibilität und Effizienz in der eigenen Beschaffungspraxis. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und GIBT Colleg e. V.
Standorte
Online (BigBlueButton)
Terminoptionen
23.06.2026
(13:30
-15:00)
(Online)
17.11.2026
(13:30
-15:00)
(Online)
Preis
135,00 € USt.-befreit
Referenten

Dr. Moritz Philipp Koch
Dr. Moritz Philipp Koch ist Regierungsdirektor und Leiter des Bereichs "Sourcing" (Vergabe / Einkauf / Vertragsverwaltung / Lieferantenmanagement) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Er ist Mitglied der AG EVB-IT des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Er ist ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer Westfalen und kennt als solcher die Perspektive der vergaberechtlichen Rechtsprechung. Er ist nebenberuflich Lehrbeauftragter (insb. der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW), Dozent und Autor diverser Veröffentlichungen im Vergaberecht.
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