Spezielle Fragen des Zuwendungsrechts. Besonderheiten des Zuwendungsrechts bei der Bearbeitung von Zuwendungsbaumaßnahmen

GWEZWR100X

Schwerpunkte:

·     Darstellung der maßgeblichen Rechtsgrundlagen

·     Besprechung der wichtigsten Aspekte aus den Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau)

·     Einordnung dieser Aspekte in das allgemeine Zuwendungsverfahren

·     Herausarbeitung der Spezifika bei der Bewilligung und Projektdurchführung

 

Zielgruppe

Beschäftigte, die mit der Vergabe von Zuwendungsbaumaßnahmen befasst sind oder befasst werden sollen; Beschäftigte von Projektträgern, die gem. § 44 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung beliehen wurden oder beliehen werden sollen. Vorausgesetzt werden gute Kenntnisse des allgemeinen Zuwendungsrechts

Ziel

Die Förderung von Zuwendungsbaumaßnahmen, also Baumaßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, hat in den letzten Jahren sowohl auf Bundes- als auch Landesebene stetig an Relevanz zugenommen. Die Fördermittelgeber stehen hierbei vor der Herausforderung, dass in aller Regel kein baufachlicher Sachverstand bei den Bewilligungsbehörden vorhanden ist. Dennoch sind neben den üblichen zuwendungsrechtlichen Regularien auch bauspezifische Vorgaben zu beachten, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der staatlichen Bauverwaltung liegen. Ziel des Seminars ist es daher, in kompakter Form die wichtigsten Grundlagen der verwaltungsseitig zu beachtenden Regelungen bei der Administration von Zuwendungsbaumaßnahmen zu vermitteln. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 18.11.2025

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  • 03.03.2026

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  • 20.10.2026

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Preis

195,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • David Laufs photo

    David Laufs

    Nach Abschluss seines Studiums als Diplom-Verwaltungswirt (FH) an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) im Oktober 2014 mit Praxisstationen in Potsdam und Paris war Herr David Laufs in den Jahren 2014 bis 2021 im Haushaltsreferat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien tätig. Dort konzipierte er den Förderbereich Zuwendungsbaumaßnahmen maßgeblich und betreute ihn über mehrere Jahre haushaltsseitig. In dieser Zeit hat er berufsbegleitend den Masterstudiengang Governance an der FernUniversität in Hagen abgeschlossen. Nebenamtlich ist er seit dem Jahr 2016 regelmäßig als Lehrbeauftragter für Haushaltsrecht an der HS Bund tätig. Seit Mai 2021 nimmt er diese Aufgabe als Lehrkraft für besondere Aufgaben im Bereich öffentliche Finanzwirtschaft am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der HS Bund auch hauptamtlich wahr. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Haushalts- und Zuwendungsrecht des Bundes.

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