Einführung in das Zuwendungsrecht (Projektförderung) - kompakt vermittelt für Neu- und Quereinsteiger

WEZWR102

Schwerpunkte:

·     Rechtsgrundlagen des Zuwendungsrechts: haushaltsrechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmungen

·     Antragsprüfverfahren und Antragsprüfvermerk

·     Bewilligungsverfahren und Zuwendungsbescheid

·     Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen

·     Überwachungspflichten und Mitteilungspflichten

·     Verwendungsnachweisverfahren und Prüfung von Verwendungsnachweisen

·     Aufhebungsverfahren und Rückforderungen

Zielgruppe

Mitarbeiter, die mit der Bewilligung von Zuwendungen befasst sind oder befasst werden sollen. Mitarbeiter von Zuwendungsempfängern, die Förderanträge stellen und mit der Abwicklung von Zuwendungsverfahren befasst sind. Bedienstete (bspw. neu eingesetzte Rechnungsprüfer, Bereichsleiter, etc.), die für ihre Tätigkeit einen Überblick über das Zuwendungsrecht benötigen.

Ziel

Im Seminar werden Grundlagen des nationalen Zuwendungsrechts nach §§ 23, 44 BHO/LHO'en vermittelt. Ziel des Seminars ist es, dass die Teilnehmer die maßgeblichen Kriterien für die Bewilligung von Zuwendungen zur Projektförderung und die Bewirtschaftungsgrundsätze kennen und die zuwendungsrechtlichen Bestimmungen beurteilen und anwenden können. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
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Standorte

  • Studieninstitut GIBT Colleg e.V.

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 14.05.2025

    -

    15.05.2025

    (Hybrid)

  • 16.09.2025

    -

    17.09.2025

    (Online)

  • 19.11.2025

    -

    20.11.2025

    (Hybrid)

  • 03.03.2026

    -

    04.03.2026

    (Hybrid)

  • 09.06.2026

    -

    10.06.2026

    (Hybrid)

  • 15.09.2026

    -

    16.09.2026

    (Hybrid)

  • 24.11.2026

    -

    25.11.2026

    (Hybrid)

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Preis

370,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Andreas Kotewitz photo

    Andreas Kotewitz

    Andreas Kotewitz, Diplom-Verwaltungswirt, war mehrere Jahre in der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds mit dem Schwerpunkt der Umsetzung und Finanzierung von Förderprogrammen und -projekten tätig. Derzeit ist er Mitarbeiter in einem Landesministerium. Seit vielen Jahren unterrichtet er zu Themen des staatliches Finanzmanagements und des Haushalts- und Zuwendungsrechts.

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  • Michael Vogt photo

    Michael Vogt

    Herr Michael Vogt ist Dipl.- Verwaltungswirt und war im gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Bezirksregierung Arnsberg, zuletzt in den Bereichen Haushalt und Städtebauförderung tätig. In dieser Zeit hatte er eine nebenamtliche Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen und den Fortbildungseinrichtungen der Länder NRW und Brandenburg und des Bundes, sowie kommunaler Studieninstitute inne. Seit 2008 ist er selbständiger Dozent.

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