Typische Mängel und Fehler im Zuwendungsbereich (Projektförderung)

WEZWR204

Schwerpunkte:

·     Zuwendungsrecht im Überblick gem. §§ 23 und 44 LHO/BHO

·     Verstöße gegen zuwendungsrechtliche Bestimmungen

·     Besserstellungsverbot

·     Einzelne Kostenpositionen und verbreitete Fehler

·     Rückforderung der Zuwendung und mögliche Heilung

 

Zielgruppe

Mitarbeiter, die mit der Abwicklung und Prüfung von Zuwendungen befasst sind, Zuwendungsempfänger

Ziel

Zuwendungen sind nach wie vor ein bedeutendes haushaltsrechtliches Instrument bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Jede Zuwendung unterliegt einer Prüfung im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit sowie Wirksamkeit. Das Ziel des Webinars besteht darin, den Projektträgern eine Übersicht über die Verstöße gegen zuwendungsrechtliche Bestimmungen zu verschaffen. In diesem Webinar wird auf verbreitete Fehler sowie auf das Besserstellungsverbot eingegangen und die Teilnehmer lernen, wie die Rückforderungen vermieden werden könnten. Ferner wird aufgezeigt, welche Methoden die Prüfer anwenden. Praxisbezogene Beispiele erläutern die Darstellungen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 07.10.2025

    (13:00

    -

    14:30)

    (Online)

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Preis

225,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Julija Uzinova photo

    Julija Uzinova

    Nach dem Masterstudium "European Public Administration" (die Schwerpunkte waren EU-Förderpolitik und Europarecht) arbeitete Frau Uzinova in verschiedenen Positionen in der Verwaltung auf Landes- und Bundesebene. Seit über 10 Jahren ist sie vorrangig auf den Gebieten des Zuwendungs- und Vergaberecht tätig. Sie verfügt über umfassende Fachkenntnisse in der Durchführung von nationalen und europäischen Vergabeverfahren. Des Weiteren besitzt sie Kompetenzen und umfangreiche Erfahrungen als Projektleiterin in der Umsetzung der E-Vergabe. Dozententätigkeit seit über 4 Jahren. Im Jahr 2019 absolvierte sie als nicht Berufsträgerin erfolgreich den Lehrgang Fachanwalt Vergaberecht.

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