Weiterleitungen von Zuwendungen - rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

GWEZWR202V

Schwerpunkte:

·     Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich der VV Nr. 12 zu § 44 BHO

·     Voraussetzungen und Gestaltung von Weiterleitungsverträgen

·     Pflichten und Verantwortlichkeiten von Zuwendungsempfängern und Bewilligungsstellen

·     Nachweisführung, Mittelverwendung und Prüfkompetenzen

·     Vermeidung typischer Fehler und Risiken bei der Mittelweitergabe

 

Zielgruppe

Mitarbeiter von Zuwendungsempfängern, Zuwendungsgebern sowie andere Interessierte, die Zuwendungen bereits bearbeiten bzw. künftig bearbeiten werden. Das Seminar ist auch für Quereinsteiger geeignet.

Ziel

Das Seminar vermittelt einen praxisorientierten Überblick über die rechtlichen und administrativen Anforderungen bei der Weiterleitung von Zuwendungen gemäß VV Nr. 12 zu § 44 BHO. Ziel ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, Weiterleitungsverträge rechtssicher zu gestalten, Mittelverwendungen korrekt nachzuweisen und Risiken bei der Mittelweitergabe zu vermeiden. Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V. GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.
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Standorte

  • Online (BigBlueButton)

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Terminoptionen

  • 09.09.2026

    (09:00

    -

    13:30)

    (Online)

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Preis

195,00 € USt.-befreit
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Referenten

  • Christian Jacobs photo

    Christian Jacobs

    Christian Jacobs ist freiberuflich im Bereich des Zuwendungswesens tätig. Zuvor war er ca.25 Jahre im Auswärtigen Amt in allen Bereichen des Zuwendungswesen tätig. Seine Aufgaben umfassten u.a. die Koordinierung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Ausbildungsleitung und Personalführung sowie die Hauptadministration der Zuwendungsdatenbank des Bundes. Er entwickelte ein Stichprobenverfahren zur vertieften Prüfung von Verwendungsnachweisen und bearbeitete Grundsatzfragen des Zuwendungsrechts, unter anderem im Austausch mit den deutschen Auslandsvertretungen und führte Geschäftsprüfungen im Zuwendungswesen für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts durch. Darüber hinaus vertrat er das Auswärtige Amt in der Arbeitsgruppe "Haushaltsrecht der obersten Bundesbehörden" beim Bundesministerium der Finanzen und wirkte an der Fachaufsicht über die Abteilung Fördermittelmanagement des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) mit. Als Dozent führte er regelmäßig Aus- und Fortbildungen zum Zuwendungsrecht und zu angrenzenden Rechtsgebieten für Mitarbeitende des Auswärtigen Amts und des BfAA durch.

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